1. Dem Haushaltsplan der J.-M.-Bauer´schen-Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplanung (DS-Nr. 50/2022) wird zugestimmt.
2. Aufgrund des Art. 6 und Art. 16 Abs. 1 Satz 3 Stiftungsgesetzes i. V. m. § 6 der Stiftungssatzung und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der "Johann-Matthäus-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz" (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge) für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 6 und Art. 16 Abs. 1 Satz 3 Stiftungsgesetzes in Verbindung mit § 6 der Stiftungssatzung und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt 2023
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 61.500 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 16.650 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 2023 nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt 2023 werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2023 werden nicht beansprucht.
§ 5
Besondere Festsetzungen werden nicht getroffen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die DS-Nrn. 49 und 50/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.