Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplanung und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der J.-M.-Bauer´schen-Wohltätigkeitsstiftung (DS-Nrn. 49 und 50/2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12-2022. Sitzung des Stadtrates (HH-Verabschiedung), 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 12-2022. Sitzung des Stadtrates (HH-Verabschiedung) 20.12.2022 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Haushaltsplan der J.-M.-Bauer´schen-Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplanung (DS-Nr.  50/2022) wird zugestimmt.

2.        Aufgrund des Art. 6 und Art. 16 Abs. 1 Satz 3 Stiftungsgesetzes i. V. m. § 6 der Stiftungssatzung und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung


Haushaltssatzung der "Johann-Matthäus-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz" (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge) für das

Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 6 und Art. 16 Abs. 1 Satz 3 Stiftungsgesetzes in Verbindung mit § 6 der Stiftungssatzung und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt                2023

       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit                                61.500 €

und 

im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit                                16.650 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 2023 nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt 2023 werden nicht festgesetzt.
 
§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2023 werden nicht beansprucht.

§ 5

Besondere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Die DS-Nrn. 49 und 50/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 12:03 Uhr