Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße Billigung des Konzepts für ein Seniorenheim im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 18.01.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 7
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.09.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.1
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.11.2024 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022
6 + 7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
18.01.2024
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.09.2024
3.1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
17.10.2024
6
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.11.2024


Der Marktgemeinderat hat im Jahr 2022 das Erfordernis einer Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 402 am Hauser Weg gesehen. In der Sitzung am 20.10.2022 fasste der Marktgemeinderat deshalb die Aufstellungsbeschlüsse für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße. Die Gründe für die Einleitung der beiden Verfahren sowie die mit der Überplanung verfolgten städtebaulichen Ziele können der Niederschrift über die Sitzung vom 20.10.2022 und den öffentlichen Bekanntmachungen vom 30.11. und 14.12.2022 entnommen werden. Die Niederschrift und die Bekanntmachungen können im Rathaus und im Internet auf der Homepage des Marktes eingesehen werden.

Nachdem für das Plangebiet ein grobes Konzept für die angedachte Bebauung angefertigt worden war, war es für das Planungsteam von Bedeutung eine Zustimmung des Marktgemeinderats zum Entwurf für die geplante Gewässerrenaturierung des Hennigbachs und die Gestaltung der bachbegleitenden Grünflächen zu bekommen. Die Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH hatte im Auftrag des Grundstückseigentümers einen Entwurf mit Datum 02.12.2023 vorgelegt. Dieser soll die Grundlage für die weitere Bearbeitung eines Rahmenplans sowie der Entwürfe für die beiden aufzustellenden Bauleitpläne bilden. Der Marktgemeinderat billigte das vorgenannte Konzept mit Beschluss vom 18.01.2024.

Im Anschluss erfolgte mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 19.09.2024 die Billigung des städtebaulichen Konzepts für das Plangebiet.
Dieses bildet die Grundlage für die Entwürfe für die beiden aufzustellenden Bauleitpläne und die Verhandlungen zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Planungsbegünstigen.

Vor dem Hintergrund, dass der Aufstellungsbeschluss vom 20.10.2022 für den Bebauungsplan neben anderem die Ausweisung einer Fläche für ein Seniorenheim beinhaltet, hat sich das Planerteam mit einem Konzept für eine entsprechende Einrichtung beschäftigt.

Vertreter der German Care GmbH und des Büros Plan- und Bauwerk werden voraussichtlich in der Sitzung am 14.11.2024 anwesend sein und das der Beschlussvorlage beigefügte Konzept für ein Seniorenheim mit unterschiedlichen Betreuungsformen, Wohnungen usw. vorstellen. Wenn der Marktgemeinderat die Billigung des Konzepts beschließen, wird es in die Anfertigung der Entwürfe für die Bauleitpläne sowie in die anstehenden Vertragsverhandlungen mit dem Planungsbegünstigtem einfließen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass bei dem Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Das von der German Care GmbH und dem Büro Plan- und Bauwerk vorgestellte Konzept für das im Plangebiet geplante Seniorenheim (Fassung: Okt. 2024) wird als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe für den Flächennutzungsplan -21. Änderung- und den Bebauungsplan Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, in einem Teilbereich des Gebäudes ein weiteres Geschoss in Form eines zurückgesetzten Terrassengeschosses zuzulassen.
Dadurch kann mehr Wohnraum geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 03.01.2025 11:15 Uhr