Antrag auf isolierte Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung Neubau einer Schallschutzwand für den Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Garagen Graf-Sieghart-Weg 2, Fl.Nr. 456/10 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Das Grundstück im Graf-Sieghart-Weg 2, Fl.Nr. 456/10 befindet sich im sogenannten nicht überplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch).  

Für dieses Grundstück liegt dem Markt Markt Schwaben ein Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Freiflächengestaltungssatzung vor.  Befreiung von § 9 für die Errichtung einer 2 Meter hohen Schallschutzwand aus Holz auf einem 5 – 30 cm hohen Betonsockel Doppelstabmattenzauns und einer Durchgangstüre mit einer Höhe von 2 m vor. 

Folgende Begründung wurde seitens des Planers aufgeführt:
Das Einfamilienhaus, welches umgebaut werden soll, ist an dieser Stelle außerordentlichen Schallimmissionen ausgesetzt. Grund hierfür sind:
  • Die direkt angrenzende Eberberger Straße samt Zu- und Abfahrten zum Graf-Sieghart-Weg und der Wallbergstraße
  • Die doppelte Bushaltsstelle in unmittelbarer Nachbarschaft auf der Ebersberger Straße
  • Die direkt vorgelagerte Ampelanlage mit einem zahlreichen Fußgängerverkehr; 
  • Sowie die Lärmbelastung durch den Verkehr der gegenüberliegenden Tankstelle inkl. Waschanlage. 

Einfriedungen sind mit einer Höhe von 2 m sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. 
Laut Freiflächengestaltungssatzung ist eine Einfriedung zu den öffentlichen Verkehrsflächen nur in offener Bauweise zulässig. Geschlossene Einfriedungen sind zu begrünen. Des Weiteren dürfen Einfriedungen eine Höhe von 1,5 m über der öffentlichen Verkehrsfläche nicht übersteigen. Bei besonderer Topografie sind Ausnahmen möglich. 

Die Verwaltung  würde sich hier aufgrund der Tatsache, dass das Grundstück direkt an der Staatsstraße (erhöhter Lärm) für die Abweichung aussprechen. 

Beschluss

Für die Errichtung einer Schallschutzwand entlang der Ebersberger Straße auf dem Grundstück Graf-Sieghart-Weg 2 wird der isolierten Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung in Höhe von 2m ab der öffentlichen Kante zugestimmt.
Es wird vorgeschlagen, die Schallschutzwand zu begrünen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.01.2025 12:10 Uhr