Bauleitplanung Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet "Schießstättenweg" und seiner Änderungen Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 6

Sachvortrag

  • Bisheriger Beschluss:        Auf die lfd. Nr. 19 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.11.2020 und die lfd. Nr. 4 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 25.02.2021 wird verwiesen.

Für das Plangebiet Schießstättenweg, das neben dem Schießstättenweg selbst weitere Straßen (z. B. Lindenstraße, Fichtenring, Föhrenring) umfasst, gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 und seiner Änderungen.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19.11.2020 einstimmig den Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 „Schießstättenweg“ einschließlich seiner Änderungen gefasst.

Die Gründe für die Einleitung des Verfahrens können der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2020 und dem der Beschlussvorlage beigefügten Satzungsentwurf entnommen werden.

Im Zuge des Erlasses der im Beschlussvorschlag genannten Satzung war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Das Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt im Zeitraum 14.01. bis 03.02.2021. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes gegeben.
Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung am 25.02.2021 die Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen, die Anregungen und/oder Hinweise enthielten. Weiter fasste der Marktgemeinderat am 25.02.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

In der Zeit vom 18.03. bis 20.04.2021 wurde der Satzungsentwurf öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgte wiederum die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

1. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 20.04.2021

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme und die Kenntnisnahme der vorausgegangenen Stellungnahme.
Die Marktgemeinde Markt Schwaben möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 46 schaffen.
Wir möchten an der vorausgegangenen Stellungnahme vom 03.02.2021 festhalten, dass sich zukünftig durch eine mögliche Ausweisung des Gebiets als WA die Handwerksbetriebe in ihrem Bestand weder gefährdet noch eingeschränkt werden. Insbesondere gilt dies für die ausgehenden Immissionen (Verkehr, Geruch, Lärm etc.).
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Handwerkskammer wird zur Kenntnis genommen.
Bekannt ist, dass im Falle einer eventuellen Aufstellung eines Bebauungsplans auf die im oder in der Nähe des Siedlungsgebiets liegenden Gewerbebetriebe Rücksicht genommen werden muss. Im Übrigen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 25.02.2021 verwiesen, der weiterhin Bestand hat.

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2. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Ebersberg, Stellungnahme vom 17.03.2021

Der LBV verweist auf die Stellungnahme vom 03.02.2021 und erhält diese aufrecht.

Wortlaut der Stellungnahme vom 03.02.2021:
Die Gemeinde Markt Schwaben hat vor Jahren die Baumschutzordnung abgeschafft.
Meines Wissens existiert nicht einmal eine Baumschutzsatzung, die bestimmte einzelne Bäume schützt? In einer Zeit des wachsenden Umweltbewusstseins finde ich dies sehr bedenklich. Ersatzpflanzungen (falls es überhaupt dazu kommt), können erst in Jahrzehnten die praktische Ersatzfunktion übernehmen. Bis dahin existiert mit jedem gefällten älteren Baum ein Vakuum.
Bäume sind nicht nur orts- und landschaftsbildprägend, sondern auch wichtige nachhaltige Biotope für viele Tierarten wie z.B. Vögel, Insekten und Fledermäuse. Sie filtern die Luft, bilden Sauerstoff und spenden Schatten.
Dies sind wichtige Funktionen in Zeiten der Klimaerwärmung und des Artensterbens.

Nur unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Bäume des Bebauungsplanes wenigstens durch eine Baumschutzsatzung gesichert werden, stimmt der LBV der Aufhebung zu.

*Eine Kartierung sollte über den Baumschutzbeauftragten des Landkreises erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Zur Kenntnis genommen wird, dass der LBV an seiner Stellungnahme vom 03.02.2021 festhält. Es wird auf den Abwägungsbeschluss vom 25.02.2021 verwiesen, der weiterhin Bestand hat.

Beschluss 1

Die Stellungnahme der Handwerkskammer wird zur Kenntnis genommen.
Bekannt ist, dass im Falle einer eventuellen Aufstellung eines Bebauungsplans auf die im oder in der Nähe des Siedlungsgebiets liegenden Gewerbebetriebe Rücksicht genommen werden muss. Im Übrigen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 25.02.2021 verwiesen, der weiterhin Bestand hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Kenntnis genommen wird, dass der LBV an seiner Stellungnahme vom 03.02.2021 festhält. Es wird auf den Abwägungsbeschluss vom 25.02.2021 verwiesen, der weiterhin Bestand hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

1. Der Marktgemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
2. Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet „Schießstättenweg“ und seiner Änderungen einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 20.05.2021 als Satzung beschlossen.
3. Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss vom 20.05.2021 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2021 14:11 Uhr