- Bisherige Beschlüsse: Auf die lfd. Nr. 8 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 07.05.2019, auf die lfd. Nr. 9 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 17.09.2020 und auf die lfd. Nr. 6 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 18.03.2021 wird verwiesen.
Das ehemalige Kläranlagengelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 1463/11 wird unterschiedlich genutzt. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist es dargestellt als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Kläranlage. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Gebiet nicht.
Der Marktgemeinderat hat ein Erfordernis für eine Überplanung des Geländes gesehen und deshalb am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Gründe für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens können der Niederschrift über die Sitzung vom 07.05.2019 entnommen werden. Darin sind u. a. die verschiedenen Nutzungen des Geländes genannt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum 12.11. bis 11.12.2020. In diesem Beteiligungsverfahren wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderats am 18.03.2021. In dieser Sitzung fasste der Marktgemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum vom 20.05. bis 22.06.2021 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:
- Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 11.05.2021
- Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.06.2021
- Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stellungnahme vom 16.06.2021
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1. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 11.05.2021
Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 11.05.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.
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2. Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.06.2021
Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigt, übersende Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o. g. Verfahren.
Die mit Schreiben CR.R O4-S(E1) XP, TOEB-MÜN-20-90073 vom 25.11.2020 mitgeteilten und Bedingungen sind weiterhin gültig und zu beachten.
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3. Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stellungnahme vom 16.06.2021
Aus verkehrsrechtlicher Sicht keine weitere Stellungnahme.
Bezüglich des Wegfalls der Feuerwehrübungsfläche sowie des Containers wird dringend darum gebeten, schnellstmöglich eine Ersatzfläche zur Verfügung zu stellen. Es besteht seitens der Freiwilligen Feuerwehr dringender Bedarf!
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