Kegelbahn im Sportpark Nutzungsgebühr während coronabedingter Schließung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 8

Sachvortrag

  • Bisherige Beschlüsse:         Auf die lfd. Nr. 7 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.12.2020 wird verwiesen.
Zwischen dem Markt und den drei ortsansässigen Kegelvereinen KC Samstag, KC Steinmeir sowie dem TV von 1895 Markt Schwaben wurde zum 01.01.2017 eine Nutzungsvereinbarung für die Nutzung der Bundeskegelbahn im Sportpark geschlossen. Es wurde eine vierteljährliche Nutzungsgebühr i. H. v. 600,00 € netto pro Verein vereinbart. Damit beläuft sich das jährliche Nutzungsentgelt pro Verein auf 2.400,00 € netto.
Nach Anträgen der Kegelvereine im Jahr 2020 hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen – aufgrund der durch Corona bedingten Schließung der Kegelbahnen im Sportpark und der nachfolgenden Einschränkungen im Trainingsbetrieb – auf die Nutzungsgebühr für die Monate März 2020 bis einschließlich August 2020 zu verzichten sowie die Umsatzsteuerdifferenz von 3 % für das 4. Quartal 2020 zu erstatten.
Am 20.05.2021 stellte der KC Steinmeir per E-Mail erneut einen Antrag auf Kostenerstattung für einen Teil der Nutzungsgebühr der Kegelbahnen im Sportpark für das Jahr 2021.
Begründung: Durch Corona bedingt habe der Verein seit dem 1. Januar seinen Sport nicht ausüben können und würde somit für knapp fünf Monate umsonst Gebühren bezahlen.
Die Verwaltung empfiehlt, einheitlich für alle ortsansässigen Kegelvereine, auf die Nutzungsgebühr für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Mai 2021 in Höhe von je 1.000,00 € (netto) zu verzichten, da infolge der 8. BayIfSMV weder Trainings- noch Spielbetrieb möglich war.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die laufende Haushaltskonsolidierung und die damit ver­bun­dene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaf­tlich­keit einzusetzen. Das Gremium beschließt – aufgrund der durch Corona bedingten Schließung infolge der 8. BayIfSMV – auf die Nutzungsgebühr für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Mai 2021 in Höhe von je 1.000,00 € (netto) zu verzichten. Der Verzicht auf eine Nutzungsgebühr gilt auch für zukünftige staatlich angeordnete Schließungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 16:56 Uhr