Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
- Aus der Verwaltung wurde bzgl. des Antrages auf Baugenehmigung für eine Werbeanlage auf dem Grundstück Herzog-Ludwig-Straße 14 berichtet:
In der Verwaltungsstreitsache Standortfabrik Tracy Plotzki e. K. ./. Freistaat Bayern fand im Rahmen eines Ortstermins am 06.10.2021 die mündliche Verhandlung auf dem Grundstück statt.
Der Markt war als Beigeladener ebenfalls bei dem Termin vertreten.
Ergebnis des Termins ist die Rücknahme des Bauantrags durch den Antragsteller sowie die Erklärung zur Erledigung der Hauptsache durch den Kläger und den Beklagten.
Im Rahmen der Verhandlung hat das Gericht es für zulässig angesehen, den Geltungsbereich der gemeindlichen Werbeanlagensatzung 2018 im Bereich der Herzog-Ludwig-Straße bis zum Einmündungsbereich Bahnhofstraße auszudehnen.
Der Erlass der vorgenannten Satzung war erfolgt, weil schon zu Beginn des Rechtsstreits bekannt gewesen ist, dass die Vorgängersatzung aus dem Jahr 2011 unwirksam war.
- Aus der Mitte des Ausschusses wurde gefragt wann die Postangerbrücke fertig gestellt wird. Der Bürgermeister teilte daraufhin mit, dass entweder am 22.10 oder 23.10 die Brücke geliefert wird. Die Fertigstellung ist für die KW 47 vorgesehen. Als weitere Anmerkung wurde aus der Mitte des Ausschusses darauf hingewiesen, dass der Bauzaun so errichtet werden sollte, dass dieser nicht verschoben werden kann (Haftung).
- Aus der Mitte des Ausschusses wurde auch darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die Anwohner bzgl. des Ausbaus des Hennigbaches über den zeitlichen Verlauf informiert
Beschluss
- Aus der Verwaltung wurde bzgl. des Antrages auf Baugenehmigung für eine Werbeanlage auf dem Grundstück Herzog-Ludwig-Straße 14 berichtet:
In der Verwaltungsstreitsache Standortfabrik Tracy Plotzki e. K. ./. Freistaat Bayern fand im Rahmen eines Ortstermins am 06.10.2021 die mündliche Verhandlung auf dem Grundstück statt.
Der Markt war als Beigeladener ebenfalls bei dem Termin vertreten.
Ergebnis des Termins ist die Rücknahme des Bauantrags durch den Antragsteller sowie die Erklärung zur Erledigung der Hauptsache durch den Kläger und den Beklagten.
Im Rahmen der Verhandlung hat das Gericht es für zulässig angesehen, den Geltungsbereich der gemeindlichen Werbeanlagensatzung 2018 im Bereich der Herzog-Ludwig-Straße bis zum Einmündungsbereich Bahnhofstraße auszudehnen.
Der Erlass der vorgenannten Satzung war erfolgt, weil schon zu Beginn des Rechtsstreits bekannt gewesen ist, dass die Vorgängersatzung aus dem Jahr 2011 unwirksam war.
- Aus der Mitte des Ausschusses wurde gefragt wann die Postangerbrücke fertig gestellt wird. Der Bürgermeister teilte daraufhin mit, dass entweder am 22.10 oder 23.10 die Brücke geliefert wird. Die Fertigstellung ist für die KW 47 vorgesehen. Als weitere Anmerkung wurde aus der Mitte des Ausschusses darauf hingewiesen, dass der Bauzaun so errichtet werden sollte, dass dieser nicht verschoben werden kann (Haftung).
- Aus der Mitte des Ausschusses wurde auch darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die Anwohner bzgl. des Ausbaus des Hennigbaches über den zeitlichen Verlauf informiert
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Keine Abstimmung (Informationen, Bekanntgaben und Anfragen)
Datenstand vom 10.11.2021 11:44 Uhr