Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 Empfehlungsbeschluss des RPA vom 28.10.2021 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Am 09.07.2020 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2019 wie folgt festgestellt:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
ergebnis €
Mehrung/
Minderung €
a) Verwaltungshaushalt


+/-
     Einnahmen und Ausgaben
34.763.500
33.484.437
-1.279.063
b) Vermögenshaushalt



     Einnahmen und Ausgaben
18.379.400
14.139.987
-4.239.413
Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben

53.142.900

47.624.424 

-5.518.476

Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
ergebnis €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Zuführungsbetrag 2019     
2.189.500
4.007.364
+ 1.817.864

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2019 im Rahmen der örtlichen Prüfung nach Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GO geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO eine Niederschrift abgefasst. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig in seiner Sitzung am 28.10.2021 den Empfehlungsbeschluss gefasst, dem Markt­gemeinde­rat zu empfehlen, die Haushaltsrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Beschluss

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.10.2021 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 13:29 Uhr