Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Am 20.06.2024 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2023 wie folgt festgestellt:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €
a) Verwaltungshaushalt


+/-
     Einnahmen und Ausgaben
40.926.100
41.857.384,45
+931.284,45
b) Vermögenshaushalt



     Einnahmen und Ausgaben
38.569.400
26.710.787,89
-11.858.612,11
Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben

79.495.500

68.568.172,34

-10.927.327,66

Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Zuführungsbetrag 2023
2.053.000
4.923.043,69
+2.870.043,69

Die freie Finanzspanne ist ein Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune. 
Sie berechnet sich über den dem Vermögenshaushalt zuzuführenden Überschuss des Verwaltungshaushalts, vermindert um ordentliche Kredittilgungen, notwendige Rücklagen und Kosten zur Kreditbeschaffung. Die freie Finanzspanne stellt sich wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Freie Finanzspanne 2023
-1.699.800
593.284
+2.293.084

Die Jahresrechnung 2023 wurde im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 103 Abs. 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss am 24.10. und am 05.11.2024 geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 GO eine Niederschrift gefertigt. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat jeweils einstimmig in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Beschlüsse gefasst, dem Markt­gemeinde­rat zu empfehlen, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Haushaltsrechnung 2023 festzustellen sowie dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Die Jahresrechnung wird nach Art. 105 GO zusätzlich überörtlich durch den BKPV geprüft. 
Ein Termin hierzu steht noch nicht fest.

Beschluss 1

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024 zur Kenntnis und beschließt, und dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2025 10:27 Uhr