Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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14.03.2024
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3
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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25.04.2024
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4
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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27.06.2024
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8
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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19.12.2024
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8
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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20.03.2025
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4
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Der Marktgemeinderat hat sich im ersten Halbjahr des Jahres 2024 mehrfach mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden beschäftigt und beschlossen auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Hanslmüllerweg eine Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 90 Flüchtlingen planen und errichten zu lassen.
Das Grundstück Fl.Nr. 431, auf dem der Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft geplant ist, liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19.12.2024 das Erfordernis für eine Überplanung des Grundstücks festgestellt und die Aufstellungsbeschlüsse für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die folgenden Ziele verfolgt (vgl. Niederschrift über die Sitzung vom 19.12.2024):
● Festsetzung der westlichen Teilfläche des aktuell landwirtschaftlich genutzten Grundstücks
Fl.Nr. 431 als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen
● Festsetzung der östlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 431 als Fläche für die Landwirtschaft
● Festsetzung der nördlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 431 als Fläche für Entwässerungs-
anlagen (z. B. offener Graben)
● Festlegung und Festsetzung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Im Zuge der Überplanung des Grundstücks ist ein reguläres Bauleitplanverfahren durchzuführen, weil das Grundstück im Außenbereich liegt und der Markt die Möglichkeit einer dauerhaften baulichen Nutzung des Grundstücks schaffen möchte. Aktuell ist von einer zeitlich befristeten Nutzung der zu errichtenden Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auszugehen. Die Überlegungen des Marktes gehen in die Richtung die Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt einer anderen Nutzung zuzuführen. Die geplante dauerhafte bauliche Nutzung des Grundstücks bedeutet einen Eingriff in Natur und Landschaft, der auszugleichen ist. Deshalb müssen im Zuge des Bauleitplanverfahrens eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt und in die Satzung über den Bebauungsplan Festsetzungen zu den geplanten Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen aufgenommen werden. Diese können auch an anderer Stelle umgesetzt werden, der Ausgleich muss somit nicht im vollem Umfang auf dem „Baugrundstück“ am Hanslmüllerweg erfolgen.