Antrag auf Baugenehmigung
Errichtung eines Wintergartens, Paul-Keller-Weg 6b, Fl.Nr. 1132/21
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 09.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Für das im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 12a „Feichten I“
liegende Grundstück Fl.Nr. 1132/21 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baugenehmigung vor.
Es soll an ein bestehendes Einfamilienhaus ein Wintergarten errichtet werden.
Der geplante Wintergarten wird mit 2,86 m x 4,66 m geplant. Bei einer Grundstücksfläche von 449 m² ergibt sich zusammen mit dem Einfamilienhaus eine Grundfläche von 190,40 m².
Das ergibt eine Grundflächenzahl von 0,42.
Der Bebauungsplan trifft keine Aussagen zu Grundflächen- und Geschossflächenzahl. Die angefragte GRZ und GFZ würden die Werte nach Baunutzungsverordnung einhalten.
Für den geplanten Wintergarten wird eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze benötigt.
Begründung vom Planer:
Es wird bereits durch das Hauptgebäude die Baugrenze im Bestand überschritten. Des Weiteren liegen weitere Überschreitungen der Baugrenzen im Bebauungsplangebiet bereits vor.
Da bereits mehrere Bezugsfälle für den Anbau eines Wintergartens im Plangebiet vorliegen, kann aus Sicht des Sachgebietes Planen und Bauen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Für das Vorhaben „Errichtung eines Wintergartens“ auf der Flurnummer 1132/21 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Folgender Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 12 a „Feichten I“ wird zugestimmt:
- Überschreitung der Baugrenze
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.06.2022 14:50 Uhr