Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung von Kellerräumen für Arztpraxis Bahnhofstraße 25, Fl.Nr. 348 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 09.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im sogenannten nicht überplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Art der Nutzung ist als Mischgebiet festgesetzt. 

Da es sich bei dem Gebäude um Gebäudeklasse 3 handelt, ist der Antrag dem Haupt- und Bauausschuss vorzulegen. Das bestehende Geschäftshaus wird derzeit schon von einer Arztpraxis und mehreren Büros genutzt.
Die bestehende Arztpraxis (OCV) hat als Bauherr im Kellergeschoss des Anwesens die im Erdgeschoss bestehenden Praxis- und Verwaltungsräume erweitert. 

Bei der vorgesehenen Erweiterung der Arztpraxis handelt es sich um zulässiges Geschäfts- und Bürogebäude im Sinn von § 6 Abs. 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung.

Für die Arztpraxis werden insgesamt 11 Stellplätze benötigt. Der Praxis stehen 14 Stellplätze für die Nutzung zur Verfügung
Dieser Stellplatznachweis wird daher erbracht. 
 
Aus Sicht des Sachgebietes „Planen und Bauen“ kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung von Kellerräumen für Arztpraxis“ für das Grundstück Fl. Nr. 348 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ferner wird das Landratsamt aufgefordert, die Themen Absturzsicherung (Treppenhaus) und Barrierefreiheit mit dem Eigentümer dieses Objektes zu adressieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2022 14:50 Uhr