Antrag auf Vorbescheid Errichtung einer Reihenhausanlage mit Stellplätzen, Adalbert-Stifter-Weg 21, Fl.Nr. 351/7 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

 Für das Grundstück Fl.Nr. 351/7 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Zulässigkeit des Vorhabens ist aufgrund der Innenbereichslage des Grundstücks nach § 34 Baugesetzbuch zu prüfen (nicht überplanter Innenbereich).
Das Bestandsgebäude soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Geplant ist der Bau einer Reihenhausanlage.

Der Dreispänner ist mit einer Wohnfläche von jeweils 85,45 m² geplant. Das Grundstück hat eine Fläche von 545 m². Der Baukörper soll mit den Maßen 15,9 m X 9 m errichtet werden. Laut Planer werden die Grundflächenzahl 0,3 und die Geschossflächenzahl 0,6 betragen. Damit werten die Grenzwerte der Baunutzungsverordnung eingehalten.

Das Gebäude ist geplant mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Dachgeschoss wird kein Vollgeschoss 
Die Wohnfläche der geplanten Wohneinheiten wird jeweils bei unter 100 m² liegen. Somit sind je zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen. Es werden gemäß vorliegendem Antrag auf dem Grundstück sechs oberirdische Stellplätze nachgewiesen. 

Der Antrag auf Bauvorbescheid enthält folgende Fragen:
  1. Kann ein Baukörper mit den Abmessungen von 15,9 m X 9,0 m als zweigeschossiges Gebäude errichtet werden?
  2. Die Einhaltung der Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO ist gegeben. Sie liegen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 351/7 selbst.
  3. Ist das erreichte Maß der baulichen Nutzung GRZ mit 0,3 und GFZ mit 0,6 zulässig?
  4. Ist eine Ausführung mit einer Dachneigung von ca. 35 ° möglich?
  5. Kann ein Kniestock mit 0,5 m angeordnet werden?
  6. Ist eine Anordnung von Dachgauben zulässig?

Aus Sicht der Verwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da das Baugrundstück dem Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und sich das geplante Vorhaben städtebaulich in die nähere Umgebung einfügt.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau einer Reihenhausanlage mit Stellplätzen“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2022 09:47 Uhr