Antrag der Freien Wähler zur Wahlwerbung - Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.01.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Mit Schreiben vom 20.09.2021 hat die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag zur Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung gestellt. Hintergrund für diesen Antrag war die aus Sicht der Freien Wähler Verunstaltung des Ortsbilds aufgrund der vielen Wahlwerbung im Rahmen der Bundestagswahl sowie das damit verbundene Müllaufkommen. Genaueres kann dem beigefügten Antrag entnommen werden. 

Das Thema wurde erstmalig in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.04.2022, TOP 4 ö diskutiert.
Aufgrund des Antrages sowie der in der April-Sitzung vorgetragenen Anforderungen wurde in der erarbeiteten und nun vorliegenden Plakatierungsverordnung eine völlig neue Regelung im Zusammenhang mit Wahlen getroffen. Das Vorgehen bei sonstigen Veranstaltungswerbungen wurde inhaltlich unverändert belassen.
Gleichzeitig hat die Verwaltung die Gelegenheit genutzt, die Verordnung zu verschlanken. Viele der in der derzeit gültigen Plakatierungsverordnung getroffenen Regelungen können nach Ansicht der Verwaltung flexibel je nach Einzelfall in den Auflagen des jeweiligen Genehmigungsschreibens eingefügt werden. 

Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Plakatierungsverordnung wäre Wahlwerbung zukünftig nur noch an Werbewänden möglich, die die Gemeinde an acht Standorten rechtzeitig sechs Wochen vor Wahlen oder Entscheiden aufstellen wird. Grundsätzlich stehen mit dieser Planung an jedem Standort ausreichend Flächen bereit, um jeder Partei oder Wählergruppe EINE Fläche zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten werden in der Sitzung im Rahmen einer Power Point -Präsentation vorgestellt.
Es wurde daher bewusst darauf verzichtet, den Versuch zu starten, Regelungen für die unterschiedlichen Wahlen zu erarbeiten. Sollte die Erfahrung in den nächsten Jahren im Falle der Beschlussfassung zeigen, dass die Flächen nicht reichen oder großes Durcheinander herrscht, würde die Verwaltung Nachbesserungen erarbeiten. 
Auch wurde darauf verzichtet, festzulegen, auf welche Weise die Plakate anzubringen sind. Wir wollen auch hier Erfahrungen sammeln, ob und wie das Anbringen durch die Antragstellenden funktioniert. Ggfs. ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzubessern. 

Der Beschlussvorlage liegt - neben dem Antrag der Freien Wähler - ein Entwurf der Plakatierungsverordnung mit Kommentierungen zu den eingearbeiteten Änderungen bei.
Eventuell ist mit einem Bürgerentscheid im Frühjahr 2023 zu rechnen, ansonsten könnte die erste Wahl, an der die neuen Regelungen zur Wahlplakatierung greifen, die Landtagswahl am 8. Oktober sein. 

Im Laufe der Beratung wird im Rahmen von Mehrheitsabfragen deutlich, dass in § 1 Abs. 2 und § 9 der Satzung eine Herausnahme von Volks- und Bürgerbegehren mehrheitlich befürwortet wird.  Einmütig wird eine Initialbestückung von Plakatwänden durch den Bauhof befürwortet. Ebenso, dass die vier Ortseingangstafeln nur zur Bewerbung von Veranstaltungen im Markt Schwabener Gemeindegebiet zur Verfügung stehen soll und dass bei zwei kurz aufeinander folgenden Wahlen eine abweichende Regelung durch Allgemeinverfügung möglich sein soll.

Beschluss 1

Der während der Sitzung von Marktgemeinderatsmitglied Florian Delonge gestellte zweiteilige Antrag zur Ergänzung des Beschlusses wird zur Beratung und Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dass hinsichtlich der Regelungen zur Plakatierung im Gemeindegebiet ein neuer Weg mit Festlegung zentraler Orte, die noch festzulegen sind und vordefinierter Plakatwände gegangen werden soll.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung demgemäß noch final auszuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 07.02.2023 10:57 Uhr