Mit Schreiben vom 20.09.2021 hat die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag zur Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung gestellt. Hintergrund für diesen Antrag war die aus Sicht der Freien Wähler Verunstaltung des Ortsbilds aufgrund der vielen Wahlwerbung im Rahmen der Bundestagswahl sowie das damit verbundene Müllaufkommen. Genaueres kann dem beigefügten Antrag entnommen werden.
Das Thema wurde erstmalig in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.04.2022, TOP 4 ö diskutiert.
Aufgrund des Antrages sowie der in der April-Sitzung vorgetragenen Anforderungen wurde in der erarbeiteten und nun vorliegenden Plakatierungsverordnung eine völlig neue Regelung im Zusammenhang mit Wahlen getroffen. Das Vorgehen bei sonstigen Veranstaltungswerbungen wurde inhaltlich unverändert belassen.
Gleichzeitig hat die Verwaltung die Gelegenheit genutzt, die Verordnung zu verschlanken. Viele der in der derzeit gültigen Plakatierungsverordnung getroffenen Regelungen können nach Ansicht der Verwaltung flexibel je nach Einzelfall in den Auflagen des jeweiligen Genehmigungsschreibens eingefügt werden.
Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Plakatierungsverordnung wäre Wahlwerbung zukünftig nur noch an Werbewänden möglich, die die Gemeinde an acht Standorten rechtzeitig sechs Wochen vor Wahlen oder Entscheiden aufstellen wird. Grundsätzlich stehen mit dieser Planung an jedem Standort ausreichend Flächen bereit, um jeder Partei oder Wählergruppe EINE Fläche zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten werden in der Sitzung im Rahmen einer Power Point -Präsentation vorgestellt.
Es wurde daher bewusst darauf verzichtet, den Versuch zu starten, Regelungen für die unterschiedlichen Wahlen zu erarbeiten. Sollte die Erfahrung in den nächsten Jahren im Falle der Beschlussfassung zeigen, dass die Flächen nicht reichen oder großes Durcheinander herrscht, würde die Verwaltung Nachbesserungen erarbeiten.
Auch wurde darauf verzichtet, festzulegen, auf welche Weise die Plakate anzubringen sind. Wir wollen auch hier Erfahrungen sammeln, ob und wie das Anbringen durch die Antragstellenden funktioniert. Ggfs. ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzubessern.
Der Beschlussvorlage liegt - neben dem Antrag der Freien Wähler - ein Entwurf der Plakatierungsverordnung mit Kommentierungen zu den eingearbeiteten Änderungen bei.
Eventuell ist mit einem Bürgerentscheid im Frühjahr 2023 zu rechnen, ansonsten könnte die erste Wahl, an der die neuen Regelungen zur Wahlplakatierung greifen, die Landtagswahl am 8. Oktober sein.
Im Laufe der Beratung wird im Rahmen von Mehrheitsabfragen deutlich, dass in § 1 Abs. 2 und § 9 der Satzung eine Herausnahme von Volks- und Bürgerbegehren mehrheitlich befürwortet wird. Einmütig wird eine Initialbestückung von Plakatwänden durch den Bauhof befürwortet. Ebenso, dass die vier Ortseingangstafeln nur zur Bewerbung von Veranstaltungen im Markt Schwabener Gemeindegebiet zur Verfügung stehen soll und dass bei zwei kurz aufeinander folgenden Wahlen eine abweichende Regelung durch Allgemeinverfügung möglich sein soll.