1.
Der Marktgemeinderat beschließt die die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ wie nachfolgend dargestellt.
Satzung des Marktes Markt Schwaben über die Aufhebung der Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“
Aufgrund des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Nov. 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Jan. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Aug. 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dez. 2022 (GVBl. S. 674), erlässt der Markt Markt Schwaben folgende Satzung:
§ 1
(1) Die Satzung der Marktgemeinde Markt Schwaben über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ im vereinfachten Verfahren vom 11. Aug. 1987, öffentlich bekanntgemacht am 28. Dez. 1987, wird aufgehoben.
(2) Das nach Absatz 1 aufzuhebende Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan abgegrenzten Flächen. Der Plan ist Bestandteil dieser Aufhebungssatzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Baugesetzbuch mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Markt Schwaben, __________ ______________
(Datum) Michael Stolze, Erster Bürgermeister
2.
Die Satzung ist nach ihrer Ausfertigung ortsüblich bekanntzumachen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke aufzuführen.