Das Grundstück Lilienthalstraße 6 – 8, Fl.Nr. 1060/107 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplans Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld I“.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplan Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld benötigt:
- Nichteinhaltung der Bebauung der privaten Grünfläche. Befreiung von der Festsetzung der Einhaltung von der privaten Grünfläche von 5 Meter
Folgende Begründung liegt vom Planer vor:
Durch die Errichtung der Leichtbaumetallhalle ergibt sich eine Überschreitung der privaten Grünfläche von 1,52 m an der Hallenecke im Süden. An der Hallenecke im Norden von 2,465 m. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Durch die Überschreitung der Baugrenze werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Überschreitung der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
- Befreiung von der Baugrenze
Begründung: Durch die Errichtung der Leichtbaumetallhalle ergibt sich eine Überschreitung zur Baugrenze von 1,39 m bis 3,525 m Richtung Osten. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Durch die Überschreitung der Baugrenze werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Überschreitung der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
- Befreiung von der Grundflächenzahl von max. 0,65
Begründung: Der Bebauungsplan legt durch Planzeichen eine Grundflächenzahl von max. 0,65 fest. Durch die Errichtung der Leichtbaumetallhalle wird die Grundflächenzahl von 0,65 auf 0,995 überschritten. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Ein ausreichender Brandschutz sowie Belichtung und Lüftung ist gewährleistet. Durch die Überschreitung der Grundflächenzahl werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Überschreitung der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Folgender Stellplatznachweis wurde beigebracht:
Gemäß Genehmigung vom 26.02.2007 sind auf dem Grundstück 125 Stellplätze vorhanden und benötigt.
Durch die vorhandene Leichtbauhalle sind 27 Stellplätze entfallen. Durch die geplante Leichtbauhalle werden 26 Stellplätze entfallen.
Für Handwerks- und Industriebetriebe sind gemäß Stellplatzsatzung 1 Stellplatz je 2 Beschäftigte nachzuweisen. Für jede Leichtbauhalle werden 5 Beschäftige benötigt, daher werden je Leichtbauhalle 2,5 Stellplätze zusätzlich benötigt. Es sind somit insgesamt 130 Stellplätze nachzuweisen.
Die 58 benötigten Stellplätze werden auf dem Grundstück Fl.Nr. 1060/107 (siehe der Beschlussvorlage beigefügte Anlage) nachgewiesen.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wurde die gemeindliche Stellungnahme mit den beantragten Befreiungen bereits am 24.04.2023 auf dem Verwaltungsweg erteilt.