1.
Für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“ wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.
2.
Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans wird das folgende Ziel verfolgt:
Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 1063 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Rechenzentrum sowie einer Grünfläche entlang der nördlichen Grundstücksgrenze mit der Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung
Die Festlegung und Festsetzung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erfolgt im Zuge des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 93.
3.
Der Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1063, Gemarkung Markt Schwaben.
Das Grundstück Fl.Nr. 1063, auf dem der Freistaat Bayern den Bau eines Rechenzentrums plant, wird umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 1114 und 1118
im Osten: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 358
im Süden: von der Grünfläche Fl.Nr. 1060/102, dem Grundstück Fl.Nr. 1063/1 (Biomasseheizwerk), der Lilienthalstraße und vom Adalbert-Stifter-Weg und
im Westen: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 1064.
4.
Als Planfertiger wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
5.
Der für die Änderung des Flächennutzungsplans vorliegende Entwurf (Fassung 13.07.2023) wird gebilligt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.