Bauleitplanung Flächennutzungsplan -22. Änderung- für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“ Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 13.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der Freistaat Bayern plant den Neubau eines Rechenzentrums auf dem nördlich des Burgerfelds liegenden Grundstücks Fl.Nr. 1063, Gemarkung Markt Schwaben. Der Standortwahl ging eine Prüfung verschiedener Grundstücke an unterschiedlichen Orten voraus.
Mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 30.06.2022 ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“ eingeleitet worden.
Im Rahmen des vorstehenden Bauleitplanverfahrens erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Herbst 2022.
Das Landratsamt Ebersberg hat in seiner Stellungnahme zum o. a. Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass die Ausweisung eins Sondergebiets (vgl. Entwurf des Bebauungsplans, Fassung 20.10.2022) dem im Baugesetzbuch enthaltenen Entwicklungsgebot widersprechen würde.

Im Zuge der Abstimmungen mit dem Planungsteam und der den Markt beratenden Anwaltskanzlei ist im Ergebnis das Erfordernis einer Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt worden, weil die Ausweisung eines Sondergebiets für die angestrebte Nutzung näherkommt als ein Gewerbegebiet. Es wird neben dem geplanten Rechenzentrum keine weiteren gewerblichen Nutzungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063 geben (können).

Aufgrund der Außenbereichslage des Grundstücks Fl.Nr. 1063 (§ 35 Baugesetzbuch) ist für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anzufertigen. Diese ist im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans bereits erstellt worden. Auch ist die Lage der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) bereits bekannt. Geplant ist in die Änderung des Flächennutzungsplans einen Verweis auf die im Bebauungsplan enthaltene Festsetzung der Ausgleichsflächen aufzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass eine Anpassung des Flächennutzungsplans im Falle einer Änderung der Lage der Ausgleichsflächen nicht erforderlich ist.

Im Zuge des durchzuführenden Verfahrens zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans ist in einem ersten Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. In einem späteren Schritt wird dann die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) und die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Beschluss

1.
Für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“ wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

2.
Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans wird das folgende Ziel verfolgt:
Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 1063 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Rechenzentrum sowie einer Grünfläche entlang der nördlichen Grundstücksgrenze mit der Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung
Die Festlegung und Festsetzung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erfolgt im Zuge des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 93.

3.
Der Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1063, Gemarkung Markt Schwaben.

Das Grundstück Fl.Nr. 1063, auf dem der Freistaat Bayern den Bau eines Rechenzentrums plant, wird umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 1114 und 1118
im Osten: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 358
im Süden: von der Grünfläche Fl.Nr. 1060/102, dem Grundstück Fl.Nr. 1063/1 (Biomasseheizwerk), der Lilienthalstraße und vom Adalbert-Stifter-Weg und
im Westen: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 1064.

4.
Als Planfertiger wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

5.
Der für die Änderung des Flächennutzungsplans vorliegende Entwurf (Fassung 13.07.2023) wird gebilligt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2023 14:44 Uhr