Neuerlass der Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung - FGS) Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 13.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.06.2023
8
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
29.06.2023
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
13.07.2023
7

Aktuell gilt für Markt Schwaben die Freiflächengestaltungssatzung aus dem Jahr 2012.
Der Haupt- und Bauausschuss befasste sich am 15.06.2023 in öffentlicher Sitzung mit dem Erlass einer neugefassten Satzung. In der Sitzung sind die Inhalte bzw. Regelungen der Satzung detailliert beraten worden. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich dem Marktgemeinderat einen Neuerlass der Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) zu empfehlen.

Der Marktgemeinderat fasste den entsprechenden Beschluss über den Neuerlass der Satzung am 29.06.2023 in öffentlicher Sitzung. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Im Zuge der Vorbereitung der Ausfertigung und Bekanntmachung der Freiflächengestaltungssatzung ist festgestellt worden, dass die am 29.06.2023 beschlossene Fassung in § 4 Abs. 6 einen Verweis auf eine Anlage zur Baumschutzverordnung enthält. Die Baumschutzverordnung enthält jedoch keine Anlage, so dass die genannte Regelung ins Leere läuft. Gleichwohl ist es zweckmäßig der Freiflächengestaltungssatzung eine Empfehlung mit zu verwendenden Baum- und Pflanzarten beizufügen. Der Satzungsentwurf, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist, enthält eine Auflistung von Klimabäumen, Sträuchern und Kletterhilfen. Die Liste soll Anlage zur Satzung sein.

Aus der Mitte des Marktgemeinderates wird der Antrag gestellt, aus Flexibilitätsgründen auf die Anlage zur Freiflächengestaltungssatzung zu verzichten und stattdessen in der Satzung auf die Website des Marktes zu verweisen, auf der entsprechende Empfehlungen möglicher Baum- und Pflanzenarten von einschlägigen Fachverbänden und Fachbehörden verlinkt werden sollen.

Beschluss 1

Auf die Anlage zur Freiflächengestaltungssatzung wird verzichtet. Stattdessen wird in der Satzung auf die Website des Marktes verwiesen, auf der entsprechende Empfehlungen möglicher Baum- und Pflanzenarten von einschlägigen Fachverbänden und Fachbehörden verlinkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 2

1.
Der vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 29.06.2023 gefasste Beschluss betreffend den Erlass der Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung) wird aufgehoben.

2.
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung.
Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Datenstand vom 13.09.2023 14:44 Uhr