Antrag auf Vorbescheid Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Adalbert-Stifter-Weg 20, Fl.Nr. 367/22 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 13.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Bundesbahnsiedlung“ 
liegende Grundstück Fl.Nr. 367/22 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. 

Das Bestandsgebäude soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. 

Das geplante Doppelhaus wird mit 11,12 x 14,00 m geplant. Bei einer Grundstücksfläche von 488 m² ergibt sich bei dem Doppelhaus eine Grundfläche von 155,68. Die GRZ 1 liegt unter 0,4.
Der Bebauungsplan trifft keine Aussagen zu GRZ und GFZ. Die angefragte GRZ und GFZ würden die Werte nach BauNVO einhalten. 


Mit dem Antrag auf Bauvorbescheid werden folgende Fragen gestellt:
  1. Kann ein Doppelhaus 11,12 x 14,00 m mit KG, EG, 1. OG errichtet werden?
  2. Ist eine Befreiung der max. Tiefe der Baukörper von 10,0 m gem. B-Plan möglich?
  3. Ist eine Dachneigung von ca. 34 ° möglich?
  4. Ist eine Anordnung der Baukörper südlich außerhalb der Baulinie zulässig?
  5. Das Maß der baulichen Nutzung GRZ mit 0,4 und GFZ mit 0,7 ist zulässig?
  6. Ist die Situierung der Gebäude-Doppelhaus mit Garagen und Stellplätzen, wie im Lageplan dargestellt, zulässig?

Nach den Regelungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung müssen für das Vorhaben insgesamt 6 Stellplätze errichtet werden. Es werden die 6 Stellplätze in Form von 2 Garagen und 4 Stellplätzen nachgewiesen. 

Aus Sicht der Verwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da sich das Vorhaben einfügt und bereits die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans (Beschluss am 21.10.2021) beschlossen wurde.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bei dem Antrag auf Baugenehmigung sind die entsprechenden Befreiungsanträge zu stellen, falls der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Rechtskraft hat. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2022 17:06 Uhr