Bauvoranfrage Errichtung von Flachdachgaragen für den Neubau von zwei Doppelhäusern Pfarrer-Ostermayr-Straße 12, 14, 16, 18, Fl.Nrn. 1685, 1686, 1687, 1688 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 14.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 a Rittermannslehen 1. Änderung liegende Grundstücke mit den Flurnummern: 1685, 1686, 1687 und 1688 liegt der Verwaltung eine formlose Bauvoranfrage vor. In der Voranfrage geht es lediglich um die Errichtung der Garagen mit einem begrünten Flachdach. 
Laut Bebauungsplan sind im gesamten Baugebiet nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 25° bis 30° zulässig. Doppelhäuser und Doppelgaragen sind jeweils mit gleicher Dachneigung und Dachneigung in einheitlicher Fassadengestaltung sowie in einheitlichen Materialien und Farben auszuführen. 
Es wird hier eine Befreiung vom Bebauungsplans benötigt. Garagendächer sind mit gleicher Dachneigung wie Wohnhausdächer auszuführen. 
Begründung für die Befreiung lautet: 
Die Bauherren möchten für eine verbesserte Regenrückhaltung und Ökologie Fertiggaragen mit einer extensiven Dachbegrünung als Flachdach erstellen lassen.
Ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hierzu möglich?

Aus Sicht der Bauverwaltung würde hier zwar ein Präzedenzfall ausgelöst werden, da bis jetzt noch keine Garagen mit Flachdächer im Bebauungsplangebiet vorhanden sind. Da die vier genannten Grundstücke noch unbebaut sind und sich ganz am nördlichen Rand des Bebauungsplangebietes liegen, wäre die Befreiung städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden hier ebenso wenig berührt. Einer Befreiung kann daher durchaus zugestimmt werden. 

Beschluss

Der formlosen Bauvoranfrage bezüglich Errichtung von Flachdachgaragen mit Dachbegrünung und der damit verbundenen Befreiung von der Festsetzung  des Bebauungsplans Nr. 41 a Rittermannslehen, 1. Änderung wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer hat aufgrund persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 12.05.2022 12:07 Uhr