Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben - Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Poing - Erweiterung auf den ruhenden Verkehr Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Die Gemeinde Poing hat bereits im Jahr 2017 eine Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben zur Organisation und finanziellen Abwicklung der Kommunalen Verkehrsüberwachung für das Gemeindegebiet Poing geschlossen. Allerdings damals ausschließlich und ausdrücklich nur für den fließenden Verkehr.
Nun möchte Poing die Überwachung auch auf den ruhenden Verkehr ausweiten mit 20 Stunden pro Monat.
Die Kapazitäten sind in der KVÜ Markt Schwaben vorhanden. 
Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Einwände oder Bedenken gegen die Erweiterung der Zweckvereinbarung mit Poing auf den ruhenden Verkehr.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der untenstehenden Zweckvereinbarung gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Gemeinde Poing zu.  Damit wird die Zusammenarbeit auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet Poing erweitert. Grundlage ist folgender Vereinbarungsentwurf:


Z w e c k v e r e i n b a r u n g

zwischen dem Markt Markt Schwaben,
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Stolze

und

der Gemeinde Poing,
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Thomas Stark


Gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen die oben genannten Gebietskörperschaften folgende Zweckvereinbarung: 

§ 1 Aufgabe
Der Markt Markt Schwaben und die Gemeinde Poing sind aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zuständig.

§ 2 Übertragung und Personal
  1. Mit dieser Zweckvereinbarung überträgt die Gemeinde Poing dem Markt Markt Schwaben die Organisation und die finanzielle Abwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs für das Gemeindegebiet Poing.

  2. Zeitraum und Umfang der Verkehrsüberwachung im Bereich der Gemeinde Poing wird in Absprache mit dem Markt Markt Schwaben von der Gemeinde Poing festgelegt.

  3. Das, für die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung in beiden Kommunen erforderliche Personal und die für die Abwicklung der Aufgaben notwendige technische Ausstattung stellt der Markt Markt Schwaben aus eigenen Beständen oder über Verträge mit geeigneten Überwachungsunternehmen sicher.

  1. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde Poing in Abstimmung mit dem Markt Markt Schwaben für die Außendiensttätigkeiten in der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Fließenden Verkehr eigenes oder Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einsetzen kann und notwendige Technik anmietet. 

§ 3 Verfahrensbearbeitung
  1. Die Gemeinde Poing überträgt die notwendigen Arbeiten im Ordnungswidrigkeiten-verfahren im Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung im fließenden und ruhenden Verkehr dem Markt Markt Schwaben.

  2. Sämtliche, mit den Verfahren verbundenen hoheitlichen Entscheidungen, werden dem Markt Markt Schwaben übertragen.

§ 4 Kostenverteilung
  1. Die Gemeinde Poing erstattet dem Markt Markt Schwaben die anfallenden Personal- und Sachkosten wie folgt:

  1. Verkehrsüberwachung fließender und ruhender Verkehr
      1. Außendienst
        Für die Überwachung wird Fremdpersonal eingesetzt. Es werden die lt. Vertrag mit dieser Firma tatsächlich vereinbarten Std.-Sätze, einschl. MwSt. verrechnet.

      2. Gemeinkostenpauschale je Fall        2,30 €

      3. Bearbeitungskostenpauschale je Fall        2,30 €

  2. Ordnungswidrigkeitsverfahren
      1. Die Bearbeitungsgebühren und Auslagen (PZU etc.) für Ordnungswidrigkeits-verfahren aus dem Bereich der Gemeinde Poing verbleiben beim Markt Markt Schwaben. Die Geldbuße (Verwarn- und Bußgelder) erhält die Gemeinde Poing.

      2. Für Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldbereich) aus dem Bereich der Gemeinde Poing, die eingestellt werden oder die zu Gericht gehen und die anfallenden Beträge (Gebühren, Gerichtskosten, etc.) der Gerichtskasse zugesprochen werden, erstattet die Gemeinde Poing dem Markt Markt Schwaben eine Ausfallgebühr in Höhe der anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von derzeit 28,45 €.

  1. Die Kosten, die dem Markt Markt Schwaben im Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung im Bereich der Gemeinde Poing entstehen und von dieser Zweckvereinbarung nicht erfasst werden (z.B. Porto, Leasing- oder Mietverträge für Erfassungsgeräte und Zubehör oder anderes) sind nach vorheriger Rücksprache von der Gemeinde Poing gesondert zu erstatten. Die Pauschalen unter 1.A werden monatlich in Rechnung (Folgemonat nach Tattag) gestellt. Die Auslagen aus 1.C werden nach Zahlungseingang des Bußgeldes in Rechnung gestellt.

  2. Der Markt Markt Schwaben erstellt für jedes Haushaltsjahr eine Jahresabrechnung, aus der sich die Einnahmen aus Verwarn-/Bußgeldern, die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Aufwand für Außendienststunden für den Bereich der Gemeinde Poing ergeben.

  3. Der Markt Markt Schwaben informiert die Gemeinde Poing unverzüglich, sowohl über jede Änderung der Kosten, als auch über Änderungen des eingesetzten Personals bzw. der Dienstleistungsfirma.

§ 5 Verwaltung von Verwarn- und Bußgeldern
  1. Die bei der Verkehrsüberwachung anfallenden Verwarnungsgelder und Bußgelder, stehen jeweils der Kommune zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Verkehrsverstoß begangen wurde.

  2. Die Gemeinde Poing unterhält je ein separates Girokonto für den fließenden und ruhenden Verkehr, auf dem, die in ihrem Zuständigkeitsbereich anfallenden Verwarn- und Bußgelder eingezahlt bzw. überwiesen werden. Der Markt Markt Schwaben erhält zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Lese-Vollmacht für dieses Konto. Evtl. Rücküberweisungen von Doppelzahlern und dergleichen sind nach Absprache von der Gemeinde Poing auszuführen.

§ 6 In Kraft treten
  1. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2023. Sie verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht bis zum 30.09.2023 die Vereinbarung gekündigt worden ist. In den Folgejahren verlängert sich die Vereinbarung jeweils automatisch um ein Jahr, wenn diese nicht binnen einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Jahres gekündigt wird.

  1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Ausfertigung der Zweckvereinbarung
Die beteiligten Kommunen erhalten jeweils eine Ausfertigung der vom zuständigen Landratsamt Ebersberg (Art. 52 Abs. 1 Satz 2 KommZG) genehmigten Zweckvereinbarung.

§ 8 Auseinandersetzung
Wird die Zweckvereinbarung gekündigt oder aufgehoben, findet eine Auseinandersetzung statt. Die nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibenden Kosten, sind dem Markt Markt Schwaben von der Gemeinde Poing gem. § 4 Abs. 3 zu erstatten. 

§ 9 Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten sollen die jeweiligen Aufsichtsbehörden angerufen werden.

Markt Markt Schwaben,                                Poing,

___________________________________                _____________________________
Michael Stolze                                        Thomas Stark
Erster Bürgermeister                                        Erster Bürgermeister

Diese Zweckvereinbarung wurde mit Schreiben vom ___________ dem gem. Art. 52 Abs. 1 Satz 2 KommZG zuständigen Landratsamt Ebersberg zur Genehmigung vorgelegt und mit Schreiben des Landratsamtes Ebersberg Az. ________________ vom ______________ genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Peter Widmann war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 14.09.2022 15:17 Uhr