Finanzen Zuschussgewährung gemäß Förderrichtlinien: Sportförderung - Übungsleiterförderung 2022 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

  • Bisherige Beschlüsse:         Auf die lfd. Nr. 7 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.07.2021 wird verwiesen.

Wie schon in den vergangenen Jahren richtet sich die staatliche Vereinspauschale nach der Anzahl der Übungsleiterlizenzen.
Dazu müssen die Vereine alljährlich zum 01.03. die Originallizenzen ihrer Übungsleiter vorlegen und u. a. weitere Angaben über die Mitgliederzahl und das Beitragsaufkommen machen.
Ergänzend zu diesen staatlichen Zuschüssen gewährt der Landkreis die Jugendsport- und Übungsleiterförderung ohne zusätzlichen Antrag. Laut Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg vom 06.05.2022 erhalten die nachfolgend aufgeführten örtlichen Sportvereine als Übungsleiterförderung folgenden Zuschuss vom Landkreis:

Verein
Lizenzen
Zuschuss Lkr.
Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Markt Schwaben
2,5
200,00 €
DAV Sektion Markt Schwaben
13,0
1.040,00 €
SpVgg Markt Schwabener Au e.V.
9,0
720,00 €
Turnverein von 1895 Markt Schwaben e.V.
66,5
5.320,00 €
Gesamt
91,0
7.280,00 €

Die Auszahlung durch das Landratsamt setzt voraus, dass die Gemeinde eine Förderung in gleicher Höhe leistet. Streicht die Gemeinde ihren Zuschuss ganz oder teilweise, behält der Landkreis den Übungsleiteranteil für die betroffenen Vereine vollständig ein.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die laufende Stabilisierungshilfe sowie auf die Haushaltskonsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.
Das Gremium beschließt, nach Prüfung der Kriterien gemäß den Förderrichtlinien, die genannten Vereine mit einem Zuschuss in Höhe von 7.280,00 € als Übungsleiterförderung in gleicher Höhe wie der Kreiszuschuss zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dritter Bürgermeister Raphael Brandes war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 14.09.2022 15:17 Uhr