Veranstaltungen im Jahr 2023 - Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 17.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Im kommenden Jahr finden die gemeindlichen Warenmärkte an folgenden Terminen statt:
Wintermarkt                12.02.2023
Frühlingsmarkt        07.05.2023
Sommermarkt                02.07.2023
Herbstmarkt                08.10.2023

Wie auch in den vergangenen Jahren sollen zum Winter-, Frühlings-, Sommer- und Herbstmarkt die Geschäfte in Markt Schwaben die Möglichkeit zu einer Sonntagsöffnung bekommen. Nach § 14 LadSchlG dürfen in Abweichung von den Ladenschlussvorschriften Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. 

Die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung erteilt die Gemeinde durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Die zu beschließende Rechtsverordnung ist beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass der „Verordnung über die Offenhaltung der Verkaufsstellen im Rahmen des Wintermarktes am 12. Februar, des Frühlingsmarktes am 7. Mai, des Sommermarktes am 2. Juli sowie des Herbstmarktes am 8. Oktober“ in der vorliegenden Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 16:38 Uhr