Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung einer Bankfiliale in eine Frühförderungsstätte Bahnhofstraße 13, Fl.Nr. 316/4 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.11.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Grundstück Bahnhofstraße 13, Fl.Nr. 316/4 befindet sich im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens (hier: Nutzungsänderung) ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. 

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus. Zuletzt war der betroffene Gebäudeteil im Keller- und Erdgeschoss als Räumlichkeiten für eine Bankfiliale genehmigt. Geplant ist jetzt eine entsprechende Umnutzung für eine Frühförderungsstätte. Im Kellergeschoss sind hierfür Räume für Heilpädagogik, Aufenthaltsraum Personal, Matschraum, Lager- und Abstellräume, WC und für Kaminkehrer geplant. In Erdgeschoss sollen Behandlungsräume (Heilpädagogik, Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie), Büro und WC entstehen. Bauliche Änderungen sind nur innerhalb des Gebäudes geplant. 

Für die Nutzungsänderung ist der Stellplatzbedarf neu zu berechnen. Bisher waren für das gesamte Gebäude nach Art. 55 Bayerische Bauordnung zum Stand des Jahres 1985 insgesamt 10 Stellplätze erforderlich (2 Wohnungen + 278,70 m² Nutzfläche Gewerbe). Auf die neue Nutzung berechnet werden nun insgesamt 13 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 316/4 werden 9 Stellplätze und unmittelbar vor dem Anwesen entlang der Bahnhofstraße (notarielle Beurkundung) 4 Stellplätze nachgewiesen. Zusätzlich stehen auf dem Parkplatz des Grundstücks Fl.Nr. 316/17 für Bahnhofstraße 13 zusätzlich 5 Stellplätze zur Verfügung. Es werden somit 18 Stellplätze zur Verfügung gestellt. Der Stellplatznachweis ist somit erfüllt.

Aus Sicht des Sachgebietes Planen und Bauen kann daher das Einvernehmen erteilt werden.  

Beschluss

Zum Bauvorhaben „Nutzungsänderung einer Bankfiliale in eine Frühförderungsstätte“, Bahnhofstraße 13, Fl.Nr. 316/4 wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2025 11:12 Uhr