Bauleitplanung - Flächennutzungsplan 20. Änderung- für das Gebiet "ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg" Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 9

Sachvortrag

  • Bisherige Beschlüsse: Auf die lfd. Nr. 8 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 07.05.2019, auf die lfd. Nr. 9 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 17.09.2020 und auf die lfd. Nr. 6 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 18.03.2021 wird verwiesen.

Das ehemalige Kläranlagengelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 1463/11 wird unterschiedlich genutzt. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist es dargestellt als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Kläranlage. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Gebiet nicht.
Der Marktgemeinderat hat ein Erfordernis für eine Überplanung des Geländes gesehen und deshalb am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Gründe für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens können der Niederschrift über die Sitzung vom 07.05.2019 entnommen werden. Darin sind u. a.  die verschiedenen Nutzungen des Geländes genannt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum 12.11. bis 11.12.2020. In diesem Beteiligungsverfahren wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.

Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderats am 18.03.2021. In dieser Sitzung fasste der Marktgemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum vom 20.05. bis 22.06.2021 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

  1. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 11.05.2021
  2. Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.06.2021
  3. Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stellungnahme vom 16.06.2021

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1. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 11.05.2021

Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 11.05.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.

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2. Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.06.2021

Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigt, übersende Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o. g. Verfahren.
Die mit Schreiben CR.R O4-S(E1) XP, TOEB-MÜN-20-90073 vom 25.11.2020 mitgeteilten und Bedingungen sind weiterhin gültig und zu beachten.

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3. Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stellungnahme vom 16.06.2021

Aus verkehrsrechtlicher Sicht keine weitere Stellungnahme.
Bezüglich des Wegfalls der Feuerwehrübungsfläche sowie des Containers wird dringend darum gebeten, schnellstmöglich eine Ersatzfläche zur Verfügung zu stellen. Es besteht seitens der Freiwilligen Feuerwehr dringender Bedarf!

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Beschluss

1. Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde vom 11.05.2021

Der Markt Markt Schwaben hat den Belang der Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet und den zugehörigen Grundsatz unter B I 1.2.2.08.3 abgewogen. Durch die vorliegende 20. Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Bestandes sowie für die angestrebte Weiterentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage am Sägmühlenweg geschaffen werden. Die Fläche wird derzeit bereits durch den gemeindlichen Bauhof als Lagerfläche, durch die Feuerwehr, die Wasserwirtschaft und den DAV genutzt. Es handelt sich also um eine größtenteils bereits bebaute Fläche, zudem bestehen keine Waldkomplexe im Plangebiet oder in der näheren Umgebung. Zur Nutzung einer Teilfläche durch die Feuerwehr ist festzustellen, dass die zunächst im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend dargestellte Fläche aufgrund des Beschlusses vom 18.03.2021 nicht mehr Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens ist.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern nicht veranlasst.

2. 
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG – DB Immobilien vom 15.06.2021

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 25.11.2020 wird zur Kenntnis genommen. Verwiesen wird auf den zur vorgenannten Stellungnahme gefassten Abwägungsbeschluss vom 18.03.2021, der unverändert Bestand hat.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme der Deutschen Bahn AG – DB Immobilien nicht veranlasst.

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 16.06.2021

Die Anregung des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffend die Bereitstellung einer Fläche für Zwecke der Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen. Es wird verwiesen auf den Abwägungsbeschluss vom 18.03.2021. Darin wurde neben anderem festgestellt, dass das Erfordernis einer solchen Fläche bekannt ist und eine Alternativfläche für die Feuerwehr gesucht werden soll.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht veranlasst.

4.
Der Marktgemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.

5.
Der Marktgemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zu der 20. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“. Der 20. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 15.07.2021 ist gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.

6.
Die Verwaltung wird beauftragt den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht haben, über das Ergebnis der Abwägung zu informieren und beim Landratsamt Ebersberg die Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 16:56 Uhr