Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Aufhebung der Satzung der Marktgemeinde Markt Schwaben über die Festlegung des Sanierungsgebietes Ortsmitte vom 11.08.1987 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 16

Sachvortrag

Die Sanierungsmaßnahme wurde in den 1980er/1990er Jahren erfolgreich durchgeführt. Alle öffentlichen und vereinbarten privaten Einzelmaßnahmen sind zwischenzeitlich vollständig umgesetzt worden. Die eingesetzten Sanierungsmittel sind gegenüber dem Freistaat abgerechnet worden und durch den Freistaat zum Zuschuss erklärt. Entsprechend § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Sanierungssatzung u. a. aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Hiervon ist auszugehen.

Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen u. a. die Genehmigungsvorbehalte des § 144 Baugesetzbuch, ebenso die Möglichkeit, verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei der Modernisierung/Instandsetzung privater Gebäude in Anspruch zu nehmen.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat beschließt die die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ wie nachfolgend dargestellt.

Satzung des Marktes Markt Schwaben über die Aufhebung der Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“

Aufgrund des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Nov. 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Jan. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Aug. 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dez. 2022 (GVBl. S. 674), erlässt der Markt Markt Schwaben folgende Satzung:
§ 1
(1) Die Satzung der Marktgemeinde Markt Schwaben über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ im vereinfachten Verfahren vom 11. Aug. 1987, öffentlich bekanntgemacht am 28. Dez. 1987, wird aufgehoben.

(2) Das nach Absatz 1 aufzuhebende Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan abgegrenzten Flächen. Der Plan ist Bestandteil dieser Aufhebungssatzung und als Anlage beigefügt.

§ 2
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Baugesetzbuch mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Markt Schwaben, __________                ______________
                                  (Datum)                        Michael Stolze, Erster Bürgermeister

2.
Die Satzung ist nach ihrer Ausfertigung ortsüblich bekanntzumachen.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke aufzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 17:36 Uhr