Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße Billigung des städtebaulichen Konzepts Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 18.01.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 7
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.09.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.1
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.11.2024 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022
6 + 7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
18.01.2024
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.09.2024


Der Marktgemeinderat hat im Jahr 2022 das Erfordernis einer Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 402 am Hauser Weg gesehen. In der Sitzung am 20.10.2022 fasste der Marktgemeinderat deshalb die Aufstellungsbeschlüsse für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße. Die Gründe für die Einleitung der beiden Verfahren sowie die mit der Überplanung verfolgten städtebaulichen Ziele können der Niederschrift über die Sitzung vom 20.10.2022 und den öffentlichen Bekanntmachungen vom 30.11. und 14.12.2022 entnommen werden. Die Niederschrift und die Bekanntmachungen können im Rathaus und im Internet auf der Homepage des Marktes eingesehen werden.

Nachdem für das Plangebiet ein grobes Konzept für die angedachte Bebauung angefertigt worden war, war es für das Planungsteam von Bedeutung eine Zustimmung des Marktgemeinderats zum Entwurf für die geplante Gewässerrenaturierung des Hennigbachs und die Gestaltung der bachbegleitenden Grünflächen zu bekommen. Die Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH hatte im Auftrag des Grundstückseigentümers einen Entwurf mit Datum 02.12.2023 vorgelegt. Dieser soll die Grundlage für die weitere Bearbeitung eines Rahmenplans sowie der Entwürfe für die beiden aufzustellenden Bauleitpläne bilden. Der Marktgemeinderat billigte das vorgenannte Konzept mit Beschluss vom 18.01.2024.

In einem nächsten Schritt steht nunmehr die Billigung des städtebaulichen Konzepts für das Plangebiet an, das sowohl Grundlage für die Erarbeitung erster Entwürfe für die Bauleitpläne als auch für die Verhandlungen zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Planungsbegünstigen sein soll.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass bei den Marktgemeinderatsmitgliedern Sascha Hertel und Markus Steffelbauer die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Antrag zur Geschäftsordnung
Über den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abzusetzen, wird im Marktgemeinderat abgestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Antrag zur Geschäftsordnung
Der Tagesordnungspunkt wird von der heutigen Sitzung abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

Beschluss 4

Das von der X³ Architekten GmbH in Zusammenarbeit mit der Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH mit Fassungsdatum 19.09.2024 vorgelegte städtebauliche Konzept wird als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe für den Flächennutzungsplan -21. Änderung- und den Bebauungsplan Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung soll untersucht werden, ob die im Plan dargestellten Gebäude 03, 05, 07 und 09 mit einem zusätzlichen Geschoss gegenüber der bisherigen Planungsüberlegung geplant werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 20.11.2024 08:47 Uhr