Verlegung des Weihnachtsbaumes am Marktplatz - Antrag vom Betreiber "Grünes Pferd" Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.09.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Mit Schreiben vom 18.03.2024 hat Herr Papadopoulos, Betreiber der Gaststätte „Grünes Pferd“ um Prüfung gebeten, ob der jährlich vom Markt aufgestellte Weihnachtsbaum an einem anderen Standort aufgestellt werden kann. Das Schreiben mit der Begründung ist dem Sachvortrag beigefügt. 

Herr Papadopoulos betreibt seit ca. zwei Jahren die Gaststätte am Marktplatz 22. Für das Aufstellen der Tische und Stühle im Außenbereich seiner Gaststätte wurde ein Gestattungsvertrag geschlossen, da die Fläche im Eigentum der Marktgemeinde ist. Der Gestattungsvertrag berechtigt den Betreiber zur Nutzung der Fläche im Zeitraum vom 01.03. bis maximal 30.11.. Für die angebrachte Pergola hat das Landratsamt Ebersberg ein Baugenehmigungsbescheid erteilt, aufgrund des Gestattungsvertrages und der Aufstellung des Weihnachtsbaumes muss die Pergola derzeit jährlich auf- und abgebaut werden. Dies wurde Herrn Papadopoulos auch vor Abschluss des Gestattungsvertrages und vor Beantragung der Baugenehmigung mitgeteilt.

Der Bauhof stellt seit über 20 Jahren während der Advents- und Weihnachtszeit auf der Gehwegfläche vor dem jetzigen „Grünen Pferd“ den zentralen Weihnachtsbaum der Marktgemeinde auf. Die Aufstellung erfolgt vor dem ersten Advent, abgebaut wird der Baum nach Hl. Drei Könige. Um die Aufstellung grundsätzlich zu ermöglichen, wurde eine feste Bodenverankerung an diesem Standort gebaut. 

Die Verwaltung hat zusammen mit dem Bauhof alternative Standorte in der Ortsmitte geprüft. Grundsätzlich muss an jedem neuen Standort zunächst eine Bodenverankerung errichtet werden. Außerdem ist für den jetzigen Standort eine eigene Stromversorgung über die Straßenlaterne installiert, so dass der Baum eigens in der Beleuchtung angesteuert werden. 
Folgende Standorte wurden geprüft:

Marktplatz: 
Mit dem Wochenmarkt und mit Blick auf die Sanierung des Hauses Nr. 23 fehlen hier geeignete Flächen. Zudem ist eine feste Bodenverankerung aufgrund der Tiefgarage und der damit im Untergrund vorhandenen Technik nicht möglich. Hier wird ein gesondertes mobiles Fundament benötigt. Die einmaligen Kosten hierfür sind nicht bekannt, zumal hier ein Ingenieurbüro Berechnungen bzgl. der Standlast vornehmen muss. Jährlich kommen dann die Kosten für den Transport des mobilen Fundaments sowie die Einlagerung auf die Marktgemeinde zu. 

Parkflächen vom Marktplatz in nördliche Richtung (Kirche):
Die Nutzung von Parkflächen bedeutet zwangsläufig den Wegfall von 2 bis 3 Parkplätzen und somit auch Ausfall von Einnahmen durch die nicht eingenommen Parkgebühren. Je nachdem auf welchem Parkplatzbereich der Baum steht, entfällt ggfs. ein Behindertenparkplatz ersatzlos. Aufgrund der Breiten kann ein Behindertenparkplatz nicht einfach verlegt werden. Wie sich der Wegfall der Parkplätze auf das Weihnachtsgeschäft der Gewerbetreibenden auswirkt, kann von der Verwaltung nicht abgeschätzt werden. 
Die Parkplätze müssten mit Pollern gesichert werden, hierfür sind ebenfalls Hülsen notwendig, die Poller sind zu kaufen und dann einzulagern und jährlich aufzustellen. 
Um auch an einem neuen Standort die Beleuchtung des Baumes anschließen und steuern zu können (ansonsten geht der Baum mit der Straßenbeleuchtung an und aus) ist eine entsprechende Steuerung zu installieren. Vorausgesetzt eine Straßenleuchte befindet sich unmittelbar am neuen Standort.
Die Verwaltung sieht aus diesen Gründen die Parkflächen als keine geeignete Alternative. 

Marktplatz – Brunnen
Die bisherigen Weihnachtsbäume sind immer recht hoch und ausladend. Hierfür ist aufgrund des Brunnens, der Blumenbeete und auch der Bäume kein Platz für den Weihnachtsbaum. 

Musikplatz – Einfahrt Schloßgraben:
Am Musikplatz an der Einfahrt zum Schloßgraben stand bereits viele Jahre ein Weihnachtsbaum in einem mobilen Fundament, dieser war immer etwas kleiner als der am Marktplatz. In den letzten Jahren wurde dieser aus Kostengründen eingespart. Eine Straßenleuchte ohne Zeitsteuerung könnte als Stromquelle genutzt werden.

Stellungnahme des Sachgebiets Planen und Bauen: 
Im Zuge der Überlegung einer evtl. Erteilung einer Erlaubnis für eine dauerhafte Überdachung der Schankfläche auf dem gemeindlichen Grundstück (öffentliche Gehwegfläche) muss bedacht werden, dass dem Marktplatz städtebaulich eine besondere Bedeutung zukommt und zu überlegen ist, ob das sehr ansprechende Gebäude durch den „Vorbau“ nicht eventuell seine prägende Wirkung verliert.
Der aktuelle Betreiber hat eine qualitativ wertige Überdachung installiert. Im Falle einer dauerhaft gültigen Erlaubnis für einen ganzjährigen Betrieb wäre nicht sichergestellt, dass ein möglicher anderer Betreiber eine mindestens gleichwertige Überdachung vor dem Gebäude aufstellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Antrag von Herrn Papadopoulos abgelehnt wird. Der Weihnachtsbaum ist weiterhin auf dem Gehweg vor dem Haus Nr. 22 am Markplatz zu errichten und das Dach im Bereich der Freischankfläche der Gaststätte „Grünes Pferd“ jedes Jahr entsprechend des Gestattungsvertrages rückzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.11.2024 08:47 Uhr