Antrag auf Vorbescheid
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 16 Wohneinheiten und sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage, Marzell, Fl.Nr. 980/9
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 02.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Für das im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung „Marzell“ liegende Grundstück Fl.Nr. 980/9 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das Vorhaben beinhaltet den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 16 Wohneinheiten, von sechs Reihenhäusern und einer Tiefgarage. Alle Nutzungseinheiten haben einen Zugang zur Tiefgarage, in der 35 PKW-Stellplätze untergebracht werden. Weitere PKW-Stellplätze und eine geplante Fahrradabstellmöglichkeit sollen oberirdisch angelegt werden.
Das Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 2.463 m² und soll mit einer Fläche von 1064 m² überbaut werden (gem. § 19 Abs. BauNVO). Einschließlich aller Nebenanlagen und Zufahrten (§ 19 Abs. 4 BauNVO) beträgt die Grundflächenzahl 0,787. Die Geschossflächenzahl beträgt 0,96.
Die Höchstgrenzen die laut Baunutzungsverordnung vorgegeben sind, werden eingehalten.
Mit dem Antrag auf Bauvorbescheid wird folgende Frage gestellt:
1. Ist eine Bebauung mit der Nutzung und in der dargestellten Dimension zulässig?
Nach den Regelungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung müssen für das Vorhaben insgesamt 46 Stellplätze errichtet werden. Es werden 46 Stellplätze nachgewiesen. Davon sind 35 in einer Tiefgarage geplant, weitere 11 sollen oberirdisch angelegt werden.
Aus Sicht der Bauverwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, weil das Baugrundstück aufgrund der vom Marktgemeinderat am 01.03.2016 beschlossenen Klarstellungssatzung dem Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.
Beschluss
Zu dem für das Grundstück Fl.Nr. 980/9 vorliegenden Antrag auf Vorbescheid für das Bauvorhaben Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohneinheiten, von sechs Reihenhäusern und einer Tiefgarage wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer hat bei der Abstimmung nicht teilgenommen, da er der Planer des Bauvorhabens ist.
Datenstand vom 12.01.2022 17:31 Uhr