Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 331 an der Pettendorfer Straße gemäß § 13 BauGB - Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Entfellner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 331 (Branz) gemäß dem Änderungsplan der INTEC Architektur, Traunstein, vom 22.08.2019 zu ändern.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird empfohlen die Verwaltung zu beauftragen, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2019 09:10 Uhr