Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 331 an der Pettendorfer Straße gemäß § 13 BauGB (Branz) - Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger; Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Entfellner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Dem Gemeinderat Marquartstein wurde die Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, vom 27.11.2019 inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Einwände wurden nicht erhoben, den sonstigen fachlichen Empfehlungen wurde in der überarbeiteten Fassung vom 03.12.2019 nachgekommen.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den von der INTEC Architektur, Traunstein, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 331 (Branz) an der Pettendorfer Straße in der Fassung vom 03.12.2019 samt Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 08:00 Uhr