Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1864 am Altweg gemäß § 13 BauGB; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, sowie der Bürger - Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Dem Bau- und Umweltausschuss wurde die Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 31.10.2019 inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Einwände wurden nicht erhoben. Den sonstigen fachlichen Informationen wurde nachgekommen.  
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Marquartstein daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Planfertiger Alois König, Staudach-Egerndach, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Piesenhausen“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1864 am Altweg in der überarbeiteten Fassung vom 31.10 .2019 samt Begründung als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2020 10:43 Uhr