Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1864 am Altweg gemäß § 13 BauGB - Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Piesenhausen“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1864 (König J.) gemäß dem Änderungsplan des Planfertigers Alois König, Staudach-Egerndach, vom 29.07.2019 zu ändern.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2019 09:12 Uhr