Bauvoranfrage der Fa. Tiroler Holzhaus, Egling, auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2172/3 an der Straße Am Wetterkreuz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat dieser Bauvoranfrage in der vorgelegten Form nicht zu. Zunächst ist eine Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mindestabstandsfläche von 3 m nach Westen bzw. Osten eingehalten wird (eine reduzierte Gebäudebreite von ~8,50 m statt 8,85 m ist für eine entsprechende Gewährleistung gemäß dargestellter Gebäudesituierung  erforderlich). Ferner ist für den Eingriff in die nördliche private Gartenfläche mit besonderen Gestaltungsauflagen ein Ausgleich auf dem Grundstück festzusetzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2020 10:37 Uhr