Bauvoranfrage der Fa. Tiroler Holzhaus, Egling, auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2172/3 an der Straße Am Wetterkreuz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen, empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat dieser Bauvoranfrage in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen. Zunächst ist eine Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mindestabstandsfläche von 3 m nach Westen bzw. Osten eingehalten wird (eine reduzierte Gebäudebreite von ~8,50 m statt 8,85 m ist für eine entsprechende Gewährleistung erforderlich). Ferner ist für den Eingriff in die nördliche private Gartenfläche mit besonderen Gestaltungsauflagen ein Ausgleich auf dem Grundstück festzusetzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2020 15:19 Uhr