Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Memminger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Memminger nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde der vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, erarbeitete Änderungsplan zum Bebauungsplan „Piesenhausen Süd“ im Bereich des  Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden keine Einwände vorgebracht. Im Rahmen der Vorabbeteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 02.10.2019 keine Einwände erhoben, die sonstigen fachlichen Informationen wurden in die überarbeitete Planung eingearbeitet; eine übergreifende Änderung, bezogen auf das Quartier soll nicht erfolgen.  
Der Gemeinderat Marquartstein billigt daraufhin aufgrund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan in der Fassung vom 23.10.2019 samt Begründung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.04.2020 15:51 Uhr