Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Memminger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Memminger nimmt  an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Piesenhausen Süd“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten gemäß dem Änderungsplan des Ing.-Büros Memminger, Marquartstein, in der Fassung vom 28.08.2019 samt Begründung zu ändern. Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.10.2019 09:12 Uhr