Bauvoranfrage auf Abbruch und Neubau des Anwesens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2457/27 an der Schloßstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Bauvoranfrage stimmt der Gemeinderat der darin dargelegten Art und Weise der Situierung der Gebäude nicht zu. Zum einen ist die geplante Neusituierung des zum Abbruch vorgesehenen Gebäudes zur Gänze außerhalb der festgesetzten Baugrenze, zum anderen wird die bisherige Sichtachse in diesem Bereich dadurch zerstört, was in letzter Konsequenz eine geordnete Bauleitplanung für die sonst in zweiter Reihe zu planenden Baukörper samt eigener Erschließung nach sich ziehen würde.
Vielmehr sollte für den Ersatzbau das bestehende Baurecht dahingehend genutzt werden, dass zum einen mehr als 50% des Baukörpers sich noch innerhalb der Baugrenze befinden und zum anderen eine sinnvolle und abstandsflächenkonforme Lösung für eine künftige Vermessung der beiden Grundstücke herbeigeführt wird. Der Vorschlag der Verwaltung in diesem Zusammenhang sei dabei eine vorstellbare Möglichkeit, die aber zunächst einer entsprechenden Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB bedürfe (Nachverdichtung).    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2021 16:50 Uhr