Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 387/13 an der Geigelsteinstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Geschoßflächenzahl (9%), der Baugrenzen, dem aus der Traufe entwickelten Quergiebel und der Dachneigungen wird auch einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ bzw. der örtlichen Bauvorschrift zugestimmt; zum Quergiebel generell ist noch eine Befreiung vom Landratsamt Traunstein nachzufordern. 
Hinsichtlich der Entwässerung mittels Sickerschachts ist noch eine Begründung vorzulegen, warum keine flächige Versickerung möglich ist sowie ein Nachweis, wie die Entwässerung der Stellplätze erfolgen soll. Bei Letzteren wird empfohlen, diese nicht unmittelbar an der künftigen Straße zu situieren, sondern zum problemloseren Ein- und Ausfahren hierfür einen entsprechenden Abstand einzuplanen.  
Bezüglich der Erschließung wird übergangsweise eine Kiesstraße angelegt. Die Straßenführung ist gemäß Bebauungsplan und bereits herausgemessenem Straßengrund im Eigentum der Gemeinde Marquartstein vorgegeben. Die Herstellung des Straßenteilstücks hin zur Bruckfeldstraße samt anschließender Widmung erfolgt zeitnah nach Fertigstellung des Gebäudes. Das Grundstück ist mit Wasserleitung (auf dem Grundstück) und Abwasserleitung (im herausgemessenen Straßenbereich) voll erschlossen.     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2022 17:16 Uhr