Bauvoranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 387/13 an der Geigelsteinstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat dieser Bauvoranfrage grundsätzlich zuzustimmen. Hinsichtlich der beiden Dachgauben sind aus der Traufe entwickelte Quergiebel einzuplanen, was im später nachgereichten Fragenkatalog eh beabsichtigt ist. Mit der seitlichen Wandhöhe von 6,50 m besteht Einverständnis. Auch mit den Abweichungen bezüglich Überschreitung Baugrenze, Geschoßflächenzahl (10%) und Dachneigung besteht Einverständnis. Bei der Anordnung der Stellplätze ist die Stellplatzverordnung der Gemeinde Marquartstein zu beachten (mehr als 5 zusammenhängende Stellplätze sind durch Grünanlagen zu gliedern). Die Höhe OKR hat sich an den umliegenden Bestandsgebäuden zu orientieren unter Berücksichtigung der noch herzustellenden Straßenverbindung zwischen Geigelsteinstraße und Bruckfeldstraße.  Bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages samt Befreiungsanträgen ist eine Zustimmung in Aussicht zu stellen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 08:55 Uhr