Änderung des Bebauungsplanes Niedernfels-Ost im Bereich der Fl.-Nrn. 1954 u. 1954/1 am Jägerweg gemäß § 13b BauGB.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) | Sitzung des Gemeinderates | 13.11.2017 | ö | 6 | |
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 23.10.2017 | ö | 2 |
Beschluss
Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Niedernfels-Ost“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 1954 und 1954/1 am Jägerweg gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Entfellner in der Fassung vom 14.09.2017 zu ändern.
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13b Satz 1 BauGB).
Der Änderungsbereich wird wie bisher als ‚Allgemeines Wohngebiet‘ (WA) festgesetzt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.11.2017 09:00 Uhr