Änderung des Bebauungsplanes Niedernfels-Ost im Bereich der Fl.-Nrn. 1954 u. 1954/1 am Jägerweg gemäß § 13b BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Niedernfels-Ost“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 1954 und 1954/1 am Jägerweg gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Entfellner in der Fassung vom 14.09.2017 zu ändern.
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13b Satz 1 BauGB).
Der Änderungsbereich wird wie bisher als ‚Allgemeines Wohngebiet‘ (WA) festgesetzt. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2017 09:00 Uhr