Änderung des Bebauungsplanes Niedernfels-Ost im Bereich der Fl.-Nrn. 1954 u. 1954/1 am Jägerweg gemäß § 13b BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Niedernfels-Ost“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1954 am Jägerweg gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Entfellner in der Fassung vom 14.09.2017 zu ändern.
Der Bebauungsplan soll in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert werden; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13b Satz 1 BauGB).
Der Änderungsbereich soll wie bisher als ‚Allgemeines Wohngebiet‘ (WA) festgesetzt werden.  
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Gemeinderätin Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2018 10:31 Uhr