Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 298 an der Staudacher Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.06.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag grundsätzlich sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Abweichung von der Bautengruppe C (Kniestockhäuser) wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ antragskonform gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ebenfalls das Einvernehmen erteilt.
Bezüglich der Dachneigung (Fahrradunterstand 10° statt 18°), Dachüberstand (Hauptgebäude 1,60 m an der Giebelseite Front statt mind. 2,00 m [Dachüberstand 1,60 m an allen Seiten], Fahrradunterstand kein Dachüberstand an der Grenze nach Norden statt mind. 80 cm) und Dachform (Fahrradunterstand statt Satteldach nunmehr Pultdach), wird für die Abweichungen von der örtlichen Bauvorschrift gemäß Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO auch das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.
Die Größe von 2 oberirdischen Stellplätze entspricht hinsichtlich der vorgeschriebenen Länge (5,50 m) nicht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung und sind noch anzupassen (§ 5 Abs. 8). 
Die ansonsten noch fehlenden Unterlagen sind dem Landratsamt Traunstein noch vorzulegen (Katasterauszug zur Bauvorlage, Angaben zur Versickerungsfähigkeit der versiegelten Flächen – die Angabe Rasengittersteine/Drainfugenpflasterfläche ist unzureichend). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.08.2023 11:40 Uhr