12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Marquartstein für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 194/T, 251/T, 255/T, 258, 259 und 260 im Ortsteil Freiweidach der Gemeinde Marquartstein; Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.04.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat Marquartstein wurden die nachfolgenden Stellungnahmen zur Kenntnis gebracht und abgewogen:

21.11.2022: Eingang der Stellungnahme des Gesundheitsamtes Traunstein vom 21.11.2022; bei der vorgesehenen Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes der Gemeinde Marquartstein sind hygienische Belange nicht betroffen. Aus hygienischer Sicht ergeben sich keine grundsätzlichen Einwendungen oder Bedenken. 
Abwägung:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

29.11.2022: Eingang der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Traunstein vom 29.11.2022; es wird auf unsere Stellungnahme vom 29.11.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbauprojekt MARO“ verwiesen (AELF-TS-L2.2-4612-23-13-2):
Zur Ersatzpflanzung der Hecke auf Fl.Nr.542/2 (Ortsteil Oed Nähe Tennisanlage)
Laut Landesentwicklungsplan Bayern sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Die Grünlandzahl des Flurstückes Fl.-Nr. 542/2 liegt bei 58 und damit deutlich über dem Landkreisdurchschnitt (46). Bei diesem Flurstück handelt es sich im Rahmen der Bodenschätzung um eine qualitativ hochwertige Fläche bezogen auf den Landkreis Traunstein. Aus landwirtschaftlicher Sicht wird das Vorhaben daher äußerst kritisch betrachtet. Ansonsten bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände gegen die vorgelegte Planung.
Abwägung: 
Der Gemeinderat hält an seiner Ausgleichsplanung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 542/2 im Ortsteil Oed fest, die mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde.

12.12.2022: Eingang der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 09.12.2022; zur vorgesehenen 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich der geplanten Baugebiete „Am Sportplatz“ und „Wohnbauprojekt MARO“ haben wir mit Schreiben vom 25.04.2022, Az. 1-4621-TS Maq-6847/2022, bereits Stellung genommen.  
Mit der erneuten Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 07.10.2022) zur Aufstellung der o.g. Flächennutzungsplanänderung ergeben sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte. Die Vorgaben und fachlichen Informationen und Empfehlungen in unsren Stellungnahmen zu den Bebauungsplänen „Am Sportplatz“ und „Wohnbauprojekt MARO“ gelten inhaltlich auch im vorliegenden Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan. 
Abwägung:
Die Begründung zur Planung ist entsprechend zu überprüfen bzw. ggf. zu überarbeiten und zu ergänzen. Unter Nr. 8.2.3 ‚Schutzgut Grundwasser und Oberflächenwasser‘ wird auf die wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte eingegangen. Ansonsten wurden in den Abwägungen zu den Bebauungsplänen „Am Sportplatz“ und „Wohnbauprojekt MARO“ konkret die Stellungnahmen gewürdigt. Auf das ergänzende Konzept „Binnenentwässerung Bereich Sportplatz“ vom 01.02.2023 des Labor cfLab GmbH, Grassau, mit dem Vorschlag von Bemessungsansätzen, sowie dem „Konzept Abfluss Oberflächenwasser“ des Ing.-Büros Roland Richter Ingenieur GmbH, Freilassing, zum bestehenden Entwässerungskonzept sei hingewiesen. 

13.12.2022: Eingang der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, untere Naturschutzbehörde, vom 13.12.2022; mit der 12. Änderung des FNP besteht aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis. Hinsichtlich der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Erfordernisse verweisen wir auf unsere Stellungnahmen zu den zugehörigen Bebauungsplänen „Alter Sportplatz“ und „MARO“.
Abwägung:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

16.12.2022: Eingang der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde, vom 16.12.2022; die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 13.05.2022 zu den o.g. Bauleitplänen Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Im Rahmen der im Nachgang der Stellungnahme erfolgten gemeinsamen Be­sprechung am 10.06.2022 konnte der Bedarf an den neuen Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe konkret und nachvollziehbar dargelegt werden. Es wurde ausführlich erläutert, weshalb die in der Gemeinde bestehenden Potenzialflä­chen nicht zur Verfügung stehen und der Weg der direkten Eigentümeranspra­che zu deren Aktivierung verfolgt wird.
Im Ergebnis kann daher festgestellt werden, dass die raumordnerischen Erfor­dernisse der Innen- vor Außenentwicklung und des Flächensparens (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 1.2.1 Z, 3.2 Z, 3.1 G, Regionalplan Süd­ostoberbayern (RP 18) B II 1 G) den Planungen nicht entgegenstehen. Wir bitten die Planunterlagen noch um die Zahl der im Umgriff der beiden Bebauungspläne geplante Zahl an Wohneinheiten zu ergänzen.
Wir gehen ferner davon aus, dass die Belange des Immissionsschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 8), des Hochwasserschutzes / Klimawandels (vgl. LEP 7.2.5 G, 1.3.2 G) sowie von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz (vgl. LEP 7.1.1 G, 7.1.6 G, RP 18 B I 2.1 Z, B II 3.1 Z) mit den zuständigen Fachbehörden abgeklärt wurden.
Unter dieser Voraussetzung stehen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 22.02.2022) sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbauprojekt MARO“ und der Bebauungsplan „Am Sportplatz“, jeweils in der überarbeiteten Fassung vom 07.10.2022, den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Abwägung:
Die Planunterlagen werden noch um die Zahl der im Umgriff der beiden Bebauungspläne „Am Sportplatz“ und „Wohnbauprojekt MARO“ geplanten Zahl an Wohneinheiten ergänzt.

23.12.2022: Eingang des Schreibens des Landratsamtes Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz, vom 19.12.2022; Stellungnahme: Überschwemmungsgebiete; Hinsichtlich der Lage des Planungsgebietes im Risikogebiet für HQextrem der Tiroler Achen und den daraus resultierenden Anforderungen an die Abwägung verweisen wir noch einmal auf unsere Stellungnahme vom 04.04.2022. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Problematik auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist bisher nicht erkennbar. 
Stellungnahme: Niederschlagswasserbeseitigung; Gemäß Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 25.04.2022 ist aufgrund von Bedenken bzgl. der hohen Grundwasserstände ein Entwässerungskonzept mit Begründung und Prüfung zu erstellen, sowie in den Bebauungsplänen dazustellen. Die Versickerungsflächen sind dabei grob zu bemessen. Ebenso sind öffentliche Flächen (Erschließungsstraße) zu berücksichtigen. Das Konzept liegt den Unterlagen nicht bei. Dies ist zu ergänzen. Für Planungen steht das Wasserwirtschaftsamt Traunstein zur Verfügung.  
Abwägung:
Die Begründung zur Planung ist entsprechend zu überprüfen bzw. ggf. zu überarbeiten und zu ergänzen. Unter Nr. 8.2.3 ‚Schutzgut Grundwasser und Oberflächenwasser‘ wird auf die wasserwirtschaftlich und wasserrechtlich relevanten Sachverhalte eingegangen. Ansonsten wurden in den Abwägungen zu den Bebauungsplänen „Am Sportplatz“ und „Wohnbauprojekt MARO“ konkret die Stellungnahmen gewürdigt. Auf das ergänzende Konzept „Binnenentwässerung Bereich Sportplatz“ vom 01.02.2023 des Labor cfLab GmbH, Grassau, mit dem Vorschlag von Bemessungsansätzen, sowie dem „Konzept Abfluss Oberflächenwasser“ des Ing.-Büros Roland Richter Ingenieur GmbH, Freilassing, zum bestehenden Entwässerungskonzept sei hingewiesen. 

13.01.2023: Eingang der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, vom 13.01.2023; keine Einwände.
Abwägung: Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Die Verfahrensvermerke sind vom Planungsbüro noch auf den Änderungscharakter des Verfahrens abzustimmen (keine Aufstellung).   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2023 13:49 Uhr