Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. T. a. 72 am Oberen Mühlfeldweg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.11.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat diesem Bauvorhaben zuzustimmen. Hinsichtlich der geringen Überschreitung der Baugrenze und der Abweichung vom Satteldach bei der Garage hin zu einem begrünten Flachdach wird Befreiung erteilt, zumal bei letzterem dadurch eine sinnvolle Abstufung zum östlich erhöhten Nachbargebäude erreicht wird. Bezüglich der Abweichung von der festgesetzten Höhe FFB um 1 m wird ebenfalls Befreiung erteilt, da bei Überprüfung der Höhen vor Ort für dieses Grundstück offensichtlich eine fehlerhafte Höhe zu Grunde lag und die zwingende Erhöhung im Falle eines Bauantrags in einem gemeindlichen Aktenvermerk bereits festgehalten wurde. Mit dieser Höhenanpassung wird für die dort entstehenden insgesamt 4 Wohnhäuser eine adäquate und sinnvolle Höhensituierung erreicht. Bezüglich der Schreiben der Eheleute Weiser vom 24.07.15 und 18.10.15 hinsichtlich der Erhöhung der festgesetzten Höhe FFB für das Grundstück Krönke und der daraus resultierenden Schattierung, wird die Forderung auf Erhöhung des FFB um nochmals 70 cm (bereits um 30 cm erhöht durch die Bebauungsplanänderung) für das eigene Grundstück zurückgewiesen. Neben dem bereits erwähnten adäquaten Höhenabgleich, der ausschlaggebend ist, ist auch die deutliche Reduzierung des antragsgegenständlichen Gebäudes, die niedrige Dachneigung von 18° beim Hauptgebäude und das Abrücken des Hauptgebäudes von der nördlichen Baugrenze um 2 m, sowie der zu vernachlässigende Abweichungswinkel der Sonneneinstrahlung anzuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Datenstand vom 21.12.2015 20:09 Uhr