Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. T. a. 72 am Oberen Mühlfeldweg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben zu. Hinsichtlich der geringen Überschreitung der Baugrenze und der Abweichung vom Satteldach bei der Garage hin zu einem begrünten Flachdach wird Befreiung erteil. Bezüglich der Abweichung von der festgesetzten Höhe FFB um +1 m wird ebenfalls Befreiung erteilt, da bei Überprüfung der Höhen vor Ort für dieses Grundstück offensichtlich eine fehlerhafte Höhe zu Grunde lag und die zwingende Erhöhung im Falle eines Bauantrags in einem gemeindlichen Aktenvermerk bereits festgehalten wurde. Mit dieser Höhenanpassung wird für die dort entstehenden insgesamt 4 Wohnhäuser eine stimmige und sinnvolle Höhensituierung erreicht. Bezüglich der Schreiben der Eheleute Weiser vom 24.07.15 und 18.10.15 hinsichtlich der Erhöhung der festgesetzten Höhe FFB für das antragsgegenständliche Grundstück und der daraus resultierenden Schattierung, wird die Forderung auf Erhöhung des FFB um nochmals 70 cm (bereits um 30 cm erhöht durch die Bebauungsplanänderung) für das Grundstück Weiser deshalb zurückgewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 07.12.2015 13:33 Uhr