Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Freiweidach" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/5 an der Freiweidacher Straße gemäß § 13 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Nach Kenntnis und Prüfung der eingereichten Bebauungsplanänderung stimmt der Gemeinderat einer Änderung für diesen Bereich derzeit noch grundsätzlich zu, trotz dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Freiweidach Süd“, der noch geraume Zeit bis zur formellen Planreife in Anspruch nehmen wird.
Mit der Festsetzung der Grundfläche in Höhe von 225 m² besteht jedoch kein Einverständnis, da dies einer GFZ von 0,46 entsprechen würde, die bislang so nicht im Bebauungsplan „Freiweidach“ genehmigt wurde und sich auch in die Umgebungsbebauung nicht mehr einfügt. Für die Einreichung der Bebauungsplanänderung wird eine maximale Grundfläche von 200 m² festgesetzt. Ferner sind im Hinblick auf die Festsetzung bezüglich der Wohneinheiten im in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Freiweidach Süd“ max. 3 Wohneinheiten in der Änderung festzusetzen.

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.
     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Beschluss 2

Nach Kenntnis und Prüfung der eingereichten Bebauungsplanänderung stimmt der Gemeinderat einer Änderung für diesen Bereich derzeit noch grundsätzlich zu, trotz dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Freiweidach Süd“, der noch geraume Zeit bis zur formellen Planreife in Anspruch nehmen wird.
Mit der Festsetzung der Grundfläche in Höhe von 225 m² besteht jedoch kein Einverständnis, da dies einer GFZ von 0,46 entsprechen würde, die bislang so nicht im Bebauungsplan „Freiweidach“ genehmigt wurde und sich auch in die Umgebungsbebauung nicht mehr einfügt. Für die Einreichung der Bebauungsplanänderung wird eine maximale Grundfläche von 195 m² festgesetzt. Ferner sind im Hinblick auf die Festsetzung bezüglich der Wohneinheiten im in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Freiweidach Süd“ max. 3 Wohneinheiten in der Änderung festzusetzen.

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.
     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Datenstand vom 22.03.2018 10:38 Uhr