Änderung des Bebauungsplanes "Freiweidach" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/5 an der Freiweidacher Straße gemäß § 13 BauGB - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat wurden die Stellungnahmen des Landratsamtes Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, vom 15.05.18, und dem Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung, vom 03.05.18, inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Einwände wurden nicht erhoben. Die Hinweise und Auflagen wurden in die überarbeitete Planung mitaufgenommen.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches, den vom Architekturbüro Hans Entfellner GmbH, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Freiweidach“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/5 in der Fassung vom 09.07.2018 samt Begründung als Satzung.

Gemeinderäte Entfellner-Häusler und Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 07.08.2018 15:55 Uhr