Bauantrag auf Neubau eines 3-Familienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 103/3 in der Kleinen Ötz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 
Hinsichtlich der geplanten Dachterrasse auf dem Carport, statt dem grundsätzlich vorgeschriebenen Satteldach, wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burgberg“ Nr. 8 ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 
Bezüglich der geplanten Geländeveränderung (Abgrabungen), wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burgberg“ Nr. 19 ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 7 Stellplätze erforderlich; 6 werden aufgeführt, 1 Stellplatz ist noch nachzuweisen (Nr. 1.2 der Anlage: pro 5 Stellplätze je Gebäude ist ein zusätzlicher Stellplatz für Besucher erforderlich). 
Wie im Ursprungsantrag Entfellner/Gleiss für dieses Grundstück ist auch hier aufgrund des beträchtlichen Gefälles im Bereich der Grundstückseinfahrt vor der Straße auf dem Grundstück zusätzlich eine Entwässerungsrinne (AKO-Trennrinne) vorzusehen.
Ein Entwässerungsplan fehlt. Dieser ist noch nachzureichen.  
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 06.08.2024 08:09 Uhr