Änderung des Bebauungsplanes "Burgberg" hinsichtlich der Zweckbestimmung des Sondergebietes "Altenheim" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 94 am Oberen Mühlfeldweg für die Unterbringung von Jugendwohngruppen der Katholischen Jugendfürsorge.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Burgberg“ hinsichtlich der Zweckbestimmung des Sondergebietes „Altenheim“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 94 am Oberen Mühlfeldweg für die Unterbringung von Jugendwohngruppen der Katholischen Jugendfürsorge zu ändern in Sondergebiet „Altenheim/Jugendwohnheim“. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Absatz 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB). 
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Änderung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2024 07:55 Uhr